Betäubungsmittelgesetz

BtM-Rezept für Codein-Hustenstiller

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Berlin -

Ausnahme von der Ausnahme: Codein und Dihydrocodein zählen zu den am häufigsten verordneten Hustenstillern. Obwohl die Substanzen zur Gruppe der Opioide gehören, unterliegen sie nicht den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Allerdings gibt es Ausnahmen, die eine Verordnung gemäß BtMG erfordern.

Anlage III BtMG listet die verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel. Zu finden sind sowohl Codein als auch Dihydrocodein. Für die Opioidantitussiva gilt eine Ausnahme von der Verordnung auf einem BtM-Rezept für Zubereitungen, die keinen weiteren Wirkstoff der Anlagen I bis III und nur bis zu 2,5 Prozent beziehungsweise maximal 100 mg Codein beziehungsweise Dihydrocodein je abgeteilter Arzneiform, berechnet als Base, enthalten.

Werden die Hustenstiller jedoch für betäubungsmittel- oder alkoholabhängige Patienten verordnet, gilt eine Ausnahme von der Ausnahme – die Arzneimittel müssen auf einem BtM-Rezept verordnet werden. Eine Prüfpflicht besteht für den Apotheker jedoch nicht. Ist aber bekannt, dass es sich um einen Substitutionspatienten der Apotheke handelt, sollte Rücksprache mit dem Arzt gehalten und ein neues Rezept angefordert werden. Die Apotheke muss Teil 1 des dreiteiliges Rezeptes für die geforderte Dokumentation drei Jahre aufbewahren. Der Abgang des Hustenstillers muss jedoch nicht in der BtM-Kartei dokumentiert werden.

Laut §12 BtMVV Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c dürfen Betäubungsmittel nicht auf eine Verschreibung abgegeben werden, „die bei Vorlage vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt wurde, ausgenommen bei Einfuhr eines Arzneimittels nach §73 Absatz 3 Arzneimittelgesetz“. Somit muss die Verordnung innerhalb acht Tagen inklusive Ausstellungsdatum in der Apotheke vorgelegt werden.

Ausnahmen gibt es auch für Tilidin. Das BtMG schließt feste Zubereitungen mit verzögerter Wirkstofffreigabe ein, die kein weiteres Betäubungsmittel und je abgeteilter Form bis zu 300 mg Tilidin – berechnet als Base – sowie mindestens 7,5 Prozent Naloxonhydrochlorid bezogen auf diese Menge enthalten. Dementsprechend müssen flüssige Tilidin-haltige Zubereitungen auf einem BtM-Rezept verordnet werden.

Laut Arzneimittelverordnungsreport wurden zuletzt 6,3 Millionen Tagestherapiedosen (DDD) Codein verordnet. Eingeschlossen sind sowohl flüssige als auch feste Zubereitungen. An der Spitze sind Saft beziehungsweise Tropfen von CT mit 1,7 Millionen DDD und Tryasol (Aristo) mit einer Million DDD. Auf Dihydrocodein, enthalten in Paracodin N (Teopharma), entfielen 5,4 Millionen DDD. Am häufigsten wird jedoch Noscapin, ein Alkaloid der Papaverinreihe ohne die unerwünschten Wirkungen der Opioide, verordnet. Auf Capval entfielen sieben Millionen DDD, die Verodnungszahlen des nichtopioiden Antitussivums waren jedoch rückläufig. Das gleiche Bild zeigt sich bei den anderen Antitussiva.

Codein besitzt opiatagonistische Eigenschaften und wirkt dosisabhängig sowohl zentral analgetisch als auch antitussiv. Das Opioid unterdrückt den Hustenreflex durch eine direkte Wirkung auf das Hustenzentrum. Die Wirkung basiert zum Teil auf einer Bindung an supraspinale Opiatrezeptoren, jedoch zeigt Codein eine außergewöhnlich niedrige Affinität zu den Opiatrezeptoren. Ein Teil der Wirkungen ist auf den Metaboliten Morphin zurückzuführen. Das Prodrug wird von den Patienten unterschiedlich umgewandelt. So wird bei sogenannten Schnellmetabolisierern über den First-Pass-Effekt ein Großteil des Codeins in den aktiven Metaboliten Morphin in der Leber umgewandelt. Langsammetabolisierer wandeln hingegen nur einen geringen Teil um, somit ist die Wirkung geringer. Grund ist ein genetischer CYP2D6-Polymorphismus.

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