Um die Staffelpreise bei der Impfstoffbelieferung der Betriebsärzt:innen erfassen zu können, hat die Abda eine Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt. Eine Anleitung führt durch die unterschiedlichen Reiter. Innerhalb der Taxierung gibt Abweichungen von der Bedruckung der Rezepte von Vertrags- und Privatärzt:innen – die Verwendung der Excel-Liste wird seitens der Abda empfohlen.
Um den Apotheken die Abrechnung der Impfstoffvergütung der Betriebsärzt:innen zu erleichtern, hat die Abda eine Taxierungshilfe in Form einer Exceltabelle veröffentlicht. Bei der Abrechnung der Impfstofflieferungen für die Betriebsärzt:innen muss die Apotheke die abgegebene Gesamtmenge beachten. Folgende Staffelpreise gelten:
Die Preisstaffeln beziehen sich auf einen Kalendermonat. Für die Gesamtvergütung ergeben sich folgende Beträge (Großhandel und Apotheke):
Ab dem 31. Mai
Ab dem 1. Juni
Für Vertrags- und Privatärzt:innen hat die Abda Bedruckungsregeln erstellt. Anhand der Anzahl der abgegebenen Vials und den zugehörigen Faktoren können die entsprechenden Beträge taxiert werden. Für Betriebsärzt:innen fehlen diese. Hier soll die Apotheke auf die Excel-Tabelle zurückgreifen. „Bitte verwenden Sie für die Berechnung der Taxe die von der Abda und den Apothekenrechenzentren zur Verfügung gestellte Taxierungshilfe ‚Impfstoffvergütung Betriebsärzte‘ “, informiert die Abda.
Je Betriebsarzt/-ärztin muss pro Monat eine Excel-Tabelle erstellt werden. Die Tabelle erstellt nach Vervollständigung einen Beleg, der als Druckbeleg auf das jeweilige Formular (Muster-16-Formular) gedruckt werden muss.
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