Packungen in ausländischer Aufmachung
Ausnahmegenehmigung: Was gilt bei der Abgabe? Nadine Tröbitscher, 31.10.2024 13:49 Uhr
Berlin -
Amoxicillin aus den USA, Salbutamol aus Spanien und Levetiracetam aus der Schweiz sind nur einige Arzneimittel in ausländischer Aufmachung, die hierzulande als gestattete Ware die Versorgung sichern. Doch was ist bei der Abgabe der importierten Ware zu beachten? Dürfen die Präparate auch nach Ablauf der Gestattung von der Apotheke abgegeben werden?