Retaxfalle Kundenkarte Nadine Tröbitscher, 18.07.2017 12:29 Uhr
Elektronische Kundenkarten können für Apotheken und Kunden Vorteile haben. Der Wechselwirkungscheck läuft automatisch und dem Kunden werden Rabatte gewährt. Eine kleine Hürde kann jedoch die Speicherung der Institutionskennzeichen (IK) der Krankenkassen sein. Wird das nicht aktualisiert, können Retaxationen die Folge sein.
Wer kennt das Prozedere nicht – Kundenkarte einscannen und Rezepte beliefern. Bei der Befreiung wird nachgefragt, wenn in der Computersoftware ein anderer Versicherungsstatus hinterlegt ist. Wird aber nicht die IK abgeglichen, können Falschabgaben und Retaxationen die Folge sein. Denn das System schlägt die Rabattarzneimittel der eingepflegten Krankenkasse vor. Werden diese Packungen dann abgegeben kann es zu einem Regress kommen.
Die automatische Speicherung und Übertragung von Daten, soll die Arbeit erleichtern sowie eine Zeitersparnis und Vereinfachung sein. Doch nicht immer sind die elektronischen Kundenkarten auf dem neuesten Stand und nicht immer teilen Kunden Änderungen mit. Wurde die Krankenkasse gewechselt oder haben Kassen fusioniert, werden neue IK vergeben. Werden diese nicht berücksichtigt, können Retaxationen die Folge sein.
Es empfiehlt sich, die Krankenkassennummern nicht auf der Kundenkarte zu speichern und die automatische Übernahme zu unterbinden. So muss in jedem Fall die IK der Verordnung eingegeben werden. Das pharmazeutische Personal sollte stets die gesamte Zahlenfolge per Hand eingeben und auf die Schnellauswahl verzichten. Die in der Vorauswahl hinterlegten Kassennummern könnten nicht in die einzelnen Bundesländer unterschieden werden, was zum Problem werden kann, wenn regionale Lieferverträge abgeschlossen wurden.
Wer jedoch nicht auf die automatische Hinterlegung der IK auf der elektronischen Kundenkarte verzichten kann oder will, sollte vor dem Einscannen der Karte die Kassennummer per Hand eingeben. Denn dann gleicht die Software die Daten ab und meldet eine eventuelle Abweichung.
Ehepaare bevorzugen es meist, nur eine Kundenkarte zu nutzen, das kann nicht nur den Wechselwirkungscheck erschweren, sondern auch zum Problem werden, wenn die Partner bei unterschiedlichen Kassen versichert sind. Dann muss bei jeder Abgabe die in der Software hinterlegte IK mit der auf der Verordnung abgeglichen werden, um eine falsche Belieferung zu vermeiden.
Nicht nur die Kundenkarte kann Retaxpotenzial bieten, sondern auch der Rezeptscanner. Die Technik liest in den meisten Fällen zwar sehr genau, dennoch können Lesefehler auftreten. Patientenname, Krankenkasse und verordnete Arzneimittel müssen mit dem Rezept abgeglichen werden. Auch die Technik kann mal daneben liegen – falsche Packungsgröße oder falsche Stärke können die Folge sein.