Darf die Apotheke zwei Packungen Paracetamol 20 Stück für einen Kunden abgeben? Oder darf mehr als eine Packung der freiverkäuflichen PPI Pantoprazol und Omeprazol abgegeben werden, wenn der/die Kund:in wiederkehrend an Sodbrennen leidet?
In der Anlage 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) sind alle Wirkstoffe aufgeführt, die der Verschreibungspflicht unterliegen. Bei einigen Stoffen sind Ausnahmen der Verschreibungspflicht gelistet. So kann Paracetamol in Packungen mit bis zu 10 g Wirkstoff ohne Rezept abgegeben werden. In der Praxis entspricht dies meist der 20er Packung Paracetamol mit 500 mg je abgeteilter Einheit.
Was ist, wenn ein/e Kund:in zwei Packungen Paracetamol verlangt? Darf der/die Apotheker:in oder der/die PTA den Kundenwunsch bedienen? Ja, rein rechtlich darf die Menge von 10 g reinem Paracetamol durch die Abgabe von mehreren Packungen OTC-Paracetamol überschritten werden. Es wird nicht gegen die AMVV verstoßen. Verschreibungspflichtig wird das entsprechende Arzneimittel nämlich erst, wenn pro Packung die 10 g überschritten werden.
Aber: Pharmazeutisch ergibt die Packungsgrößenbegrenzung Sinn. Paracetamol wird seit 2009 nur noch mit maximal 10 g Wirkstoff je Packung vertrieben. Im Rahmen des damaligen Nationalen Suizidpräventionsprogramms der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention wurde eine Reduzierung der Packungsgrößen für Paracetamol als sinnvoll erachtet. Es wurde auf positive Erfahrungen mit der Packungsgrößenbegrenzung in Großbritannien hingewiesen. In Großbritannien stellten Paracetamol- Überdosierungen den Hauptgrund für Leberversagen mit tödlichem Ausgang dar. Auch in Deutschland lagen Berichte über Suizidversuche mit dem Analgetikum vor.
Bei Erwachsenen ohne Vorerkrankungen und Risikofaktoren ist eine Dosierung ab 150 mg Paracetamol pro Kilogramm Körpergewicht (KG) potenziell gesundheitsschädigend.
Bei der Abgabe von anderen OTC-Medikamenten wie beispielweise Pantoprazol und Omeprazol kommt ein weiterer Faktor hinzu. Die Behandlungsdauer innerhalb der Selbstmedikation ist bei vielen Präparaten begrenzt. So auch bei den PPI. So schreibt die AMVV zum Wirkstoff Pantoprazol: „Ausgenommen Arzneimittel in Packungsgrößen von nicht mehr als 14 abgeteilten Einheiten in einer Einzeldosis von 20 mg und in einer Tageshöchstdosis von 20 mg für eine kurzzeitige, ohne ärztliche Beratung auf maximal 4 Wochen und bei täglicher Einnahme auf maximal 2 Wochen begrenzte Behandlung von Reflux-Symptomen (z. B. Sodbrennen und saures Aufstoßen) bei Erwachsenen.“
Personen, die dauerhaft auf Mittel gegen Sodbrennen angewiesen sind sollten einen Arzt/eine Ärztin aufsuchen. Die Einnahme von Pantoprazol und Omeprazol kann Symptome verschleiern. Die tatsächlichen Auslöser des sauren Aufstoßens können maskiert werden. Erkrankungen wie eine Gastritis oder der Befall mit Helicobacter pylori können unentdeckt bleiben.
Bei der Beratung befinden sich Apotheker:innen und PTA in solchen Fällen oft in einer Grauzone. Bringt der/die Kund:in eine weitere Packung Paracetamol tatsächlich für den/die Nachbar:in mit? Wird der/die Kund:in nach der geschilderten stressigen Situation tatsächlich in der Praxis vorstellig werden, um weitere Ursachen des Sodbrennens abklären zu lassen? Kund:innen werden nicht selten erfinderisch, wenn es um das Erlangen größerer Mengen von bestimmten Medikamenten geht. Hier ist pharmazeutisches Gespür gefragt. Im Zweifelsfall sollte die Abgabe besser verneint werden.
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