Dosierungsangabe

Achtung Retax: >>2x<< Alexandra Negt, 06.10.2021 09:00 Uhr

Die Dosierungsangabe gehört seit November letzten Jahres zu den Pflichtangaben auf einem Rezept. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Dosierungsangabe gehört seit November letzten Jahres zu den Pflichtangaben auf einem Rezept. Anfang Oktober endete nun auch die Friedenspflicht – das heißt, Apotheken, die Verordnungen ohne Dosierungsangabe beliefern, werden retaxiert. Doch auch diejenigen Apotheken, die die Dosierungsangabe als Mengenangabe verstehen, bekommen Post. Zuletzt ist es vor allem bei der Darstellung „>> 2x <<“ zu Problemen gekommen. 

Seit einer entsprechenden Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) muss die Dosierung des verordneten Fertigarzneimittels auf dem Rezept angegeben werden. Seit November 2020 üben Ärzt:innen im Verordnen und Apotheker:innen im Überprüfen und Ergänzen. Doch trotzdem kann es zu Fehlern kommen, insbesondere dann, wenn nicht klar ist, ob es sich bei der Angabe um die Dosierung oder die Menge des Präparates handelt.

Nicht alle Ärzt:innen setzen auf den Zusatz „Dosierung“, sodass reine Zahlenangaben zu Verwirrungen und Fehlinterpretationen führen können. So machte der GKV-Spitzenverband darauf aufmerksam, dass einige Mediziner:innen die Angabe „>> 2x <<“ für die zweimal tägliche Einnahme bevorzugen. Einige Apotheken hätten jedoch den Zusatz als Mengenangabe verstanden und zwei Packungen abgegeben.

Der/die Verordner:in muss die Art der Einnahme nicht zwingend mit Wörtern wie „Dosierung“, „Einnahme“ oder „Häufigkeit“ kennzeichnen. Liegt ein Medikationsplan vor, reicht eine Kenntlichmachung mittels der Abkürzung „Dj“. Fehlt die Angabe auf dem Rezept, darf sie vom Apotheker nach Rücksprache mit dem Arzt/der Ärztin handschriftlich ergänzt werden. Ist der/die Verordner:in nicht erreichbar, darf die Dosierung nur im dringenden Fall ergänzt werden.

Achtung: Bei Rezepturen muss übrigens anstelle der Dosierung immer eine Gebrauchsanweisung angegeben werden.