Clexane 60

AOK Plus: Vier Rabattpartner, alle AV

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Berlin -

Ist ein Arzneimittel verordnet, das nicht auf der Substitutionsausschlussliste steht, ohne Aut-Idem-Kennzeichnung verordnet, muss die Apotheke den Rabattvertrag der Kasse beachten und entsprechend liefern. Im Fall Clexane ist dies allerdings nicht möglich, denn die Rabattpartner sind als außer Vertrieb gekennzeichnet.

Verordnet ist Clexane (Enoxparin) 60 mg zu 20 Stück im Original (Sanofi) zu Lasten der AOK Plus. Bei der Abgabe kann zwischen vier Rabattarzneimitteln ausgewählt werden. Allesamt vom Parallelimporteur Axicorp, allerdings sind die vier Importarzneimittel außer Vertrieb. Ist ein Arzneimittel als AV gekennzeichnet, wird dieses nicht mehr ausgeliefert. Der Status lässt sich nicht mehr revidieren. „Diese Außervertriebnahme sollte endgültig und eine spätere Wiederaufnahme des Vertriebs nicht beabsichtigt sein“, schreibt die Informationsstelle für Arzneimittelspezialitäten (IfA). „Zu beachten ist, dass Artikel mit Status außer Vertrieb nicht reaktiviert, also nicht in den Status im Vertrieb, zurückgesetzt werden können.“ Nach einiger Zeit werden die Präparate aus der Datenbank gelöscht.

Lagerware, die auf AV gesetzt wird, darf von der Apotheke noch abverkauft werden. Die Statusänderung ist nur möglich, wenn das Präparat noch verkehrsfähig ist. So wird gewährleistet, dass Großhandel und Apotheke Restbestände abverkaufen dürfen. Bei der Abgabe eines AV-Artikels ist jedoch Vorsicht geboten, da nicht jede Software die Rabattverträge anzeigt.

Theoretisch könnten die AV gelisteten Parallelimporte noch abgegeben werden, allerdings sind diese nicht mehr lieferbar. Somit bleibt nur die Abgabe eines der drei preisgünstigsten Arzneimittels oder eines 15/15-Reimportes oder dem verordneten Arzneimittel. Doch in diesem Fall darf die Apotheke das Aufbringen der Sonder-PZN und des zugehörigen Faktors beziehungsweise eines schriftlichen Vermerks nicht vergessen, sonst droht die Retaxierung.

Auch bei anderen Kassen sind noch Parallelimporte als Rabattpartner gelistet, die AV sind. Die DAK hat Sanofi, Eurim und Orifarm (80 mg) den Zuschlag erteilt, allerdings ist das Orifarm-Präparat außer Vertrieb. Auch die Technikerkrankenkasse hat Orifarm unter Vertrag. Hier kann die Apotheke aber auf Emra oder Sanofi ausweichen.

Ist das Arzneimittel jedoch nicht mehr verkehrsfähig, wird der Status „Nicht verkehrsfähig“ (NV) vergeben. Der Status kann im Vergleich zu AV reaktiviert werden, beispielsweise wenn eine behördliche oder richterliche Entscheidung vorliegt. Allerdings kann auf einen Nachfolgeartikel verwiesen werden. Präparate mit dem Status NV, oder „Rückruf/Widerruf“ (RW), dürfen nicht mehr abgegeben werden.

Wird ein Arzneimittel vom deutschen Markt zurückgezogen, trägt es den Status „Zurückgenommen“ (ZG). Betroffene Lagerware darf laut IfA nicht abgegeben werden. Auch dieser Status kann nicht reaktiviert werden. Soll der Artikel nach einiger Zeit wieder auf den Markt gebracht werden, muss eine neue PZN beantragt und zugeteilt werden. Der Status kann beispielsweise vergeben werden, wenn Hersteller und GKV-Spitzenverband in den Verhandlungen um den Preis gescheitert sind. Außer der ZG- ist auch eine AV-Meldung zulässig. Der Vorteil: Lagerbestände dürfen abverkauft werden.

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