Dosierung bei Rezepturen

„Bei Bedarf“ ist keine genaue Angabe

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Berlin -

Lange Zeit waren Rezepturen von jeglicher Retax verschont. Doch seit ein paar Jahren bemühen sich die Kassen auch bei patientenindividuellen Cremes, Kapseln & Co. und schauen genauer hin. Vor allem beim Thema Dosierungsangabe machen die Krankenkassen keine Kompromisse: Wer ein Rezept ohne genaue Angabe der Dosierung in die Abrechnung gibt, der riskiert eine Retax.

Nach der Einführung der „Dj-Rezepte“ gehörte das Überprüfen der Dosierungsangabe für Apotheken zur alltäglichen Aufgabe. Vor allem in der Anfangszeit musste häufig mit dem verordnenden Arzt/der verordnenden Ärztin Rücksprache gehalten werden. Bei Rezepturen änderte sich durch die verpflichtende Angabe der Dosierung eigentlich nichts, denn hier war das verpflichtende Aufbringen einer ausführlichen Gebrauchsanweisung durch § 2 Abs. 4a AMVV bereits geregelt.

Dj bei Rezepturen nicht ausreichend

Doch wie genau muss die Dosierung auf einem Rezeptur-Rezept eigentlich aussehen? Was reicht bei einer patientenindividuellen Zubereitung aus? Anders als bei Fertigarzneimitteln kann der Arzt/die Ärztin nicht einfach „Dj“ verordnen. Diese Angabe reicht nicht aus. Der Hinweis auf das Vorliegen eines Medikationsplanes ebenfalls nicht. Zumal die exakte Dosierung auch auf das Gefäß der Rezeptur aufgebracht werden muss.

Angaben wie „Dj“, „bei Bedarf“ oder „abwechselnd mit der anderen Creme“ sind nicht ausreichend. Natürlich können Zusatzhinweise des Arztes/der Ärztin aufgebracht werden, doch die genaue Gebrauchsanweisung darf nicht fehlen. Es empfiehlt sich diese in kurzen, aber ausformulierten Sätzen aufzubringen. So sind Angaben wie „2-mal tgl. dünn auf den Arm auftragen“ zulässig. Zusätzliche Hinweise wie „nach der Anwendung Hände waschen“ oder „kühl und trocken lagern“ können zwar auch auf dem Etikett angegeben werden, jedoch handelt es sich hierbei um Hinweise, nicht um Angaben der Gebrauchsanweisung.

Der/die herstellende PTA sollte vor Beginn prüfen, ob eine Dosierung angegeben ist und ob die Angabe als ausführlich gewertet werden kann. Der/die Patient:in sollte die Angabe leicht verstehen können, sodass es nicht zu Über- oder Unterdosierungen kommt und die Therapie nach Vorgaben des Arztes/der Ärztin durchgeführt werden kann. Folgende Punkte sollten angegeben sein:

  • Häufigkeit (2-mal tgl., alle acht Stunden, einmal täglich abends, im täglichen Wechsel mit)
  • Art (oral, dermal, rektal)
  • Weiterführende Art und Weise (dünn auftragen, einmassieren, mit Flüssigkeit einnehmen)
  • Ort (auf die betroffene Hautstelle am Arm, in den Bindehautsack)

Was für den/die PTA vielleicht eindeutig ist, kann für den/die Anwender:in eine Herausforderung sein. So sollte bei der Abgabe der Rezeptur immer noch einmal über die Dosierung gesprochen werden. Insbesondere bei pädiatrischen Rezepturen und Erstverordnungen sollten Apotheker:innen und PTA die Eltern über die Arzneimittelgabe aufklären. Was bedeutet kräftig schütteln? Wie liest man die Milliliter-Angabe auf einer Kolbendosierpipette ab und weshalb empfiehlt es sich geöffnete Kapseln in einer kleinen Menge Nahrung einzuarbeiten? Das sind nur einige mögliche Fragen, die sich bei der Abgabe einer Rezeptur ergeben können. Der/die PTA kann in jedem Fall zusätzlich zu dem Etikett einen kurzen Ausdruck mitgeben, auf dem die wichtigsten Punkte zur Einnahme noch einmal erläutert sind.

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