Technische Anlage 7
Ab November: Neue Regeln für das E-Rezept Nadine Tröbitscher, 16.10.2024 14:52 Uhr

Für die Abrechnung von E-Rezepten gelten bei Teilmengen und Arzneimitteln der Dringlichkeitsliste neue Vorgaben.
Foto: IMAGO / Horst Galuschka
Berlin -
Für das E-Rezept gelten neue Vorgaben für die Abrechnung von Teilmengen, die Abgabe von Arzneimitteln der Dringlichkeitsliste und die erweiterten Abgaberegeln im Fall eines Lieferengpasses. Dazu ist ein Update der Apothekensoftware nötig. Dieses wird jedoch frühestens ab November zur Verfügung stehen. Die Technische Anlage 7 wurde entsprechend angepasst. Es gilt eine Übergangsfrist bis April nächsten Jahres.