Apo-Tipp
Für das Bundeswehr-Rezept gelten andere Vorgaben als für Verordnungen zulasten der gesetzlichen Kassen. Ein Beispiel dafür ist die Rezeptgültigkeit. Diese... Mehr»
Die Vorgaben zum Entlassmanagement gelten nicht für Verordnungen zulasten der Berufsgenossenschaft (BG). Der Grund: Die Regelungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) V... Mehr»
Schmerzen oder Blutverdünnung? ASS 100 als Jumbopackung
Acetylsalicylsäure (ASS) zu 100 mg kommt zur Thromboseprophylaxe zum Einsatz, aber auch in der Indikation Schmerzen und Fieber. Und hier liegt der Unterschied,... Mehr»
PZN ist genug E-Rezept: Menge darf fehlen
Nur die Angabe der PZN ist nicht genug, wenn es nach der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) geht. Denn die schreibt vor, dass die „Bezeichnung des... Mehr»
Dringlichkeitsliste Trockensaft nicht lieferbar: Tabletten als Alternative
Sind Kinderarzneimittel der Dringlichkeitsliste nicht lieferbar, haben Apotheken mehr Beinfreiheit. Es besteht die Möglichkeit auf eine andere Darreichungsform... Mehr»
IKK gesund plus Retaxverzicht bei Entlassverordnungen
Entlassrezepte sind für Apotheken mit einem hohen Bürokratieaufwand verbunden. Zudem bergen die Verordnungen einige Stolperfallen. Das Risiko für Retaxationen... Mehr»
Berufsbezeichnung fehlt Keine Friedenspflicht bei Muster-16
Die Arztbezeichnung gehört zu den verpflichtenden Angaben. Fehlt diese, darf und muss die Apotheke bei einem Muster-16-Rezept heilen, denn die vereinbarte... Mehr»
Regress E-Rezept Retax auch bei Friedenspflicht
Für das E-Rezept gilt eine Friedenspflicht. Rexationen sind dennoch möglich, denn es sind nicht alle Stolperfallen abgedeckt. Zwar gilt für die Kassen das Gebot... Mehr»
Bei einer Wirkstoffverordnung muss kein Aut-idem-Kreuz gesetzt werden. Und wenn doch, liegt eine unklare Verordnung vor, die nicht immer geheilt werden kann. Mehr»
Neues Rezept Verbandstoffe: Preisanker beachten oder Retax
Bei Verbandstoffen findet der Rahmenvertrag keine Anwendung. Der Preisanker ist trotzdem zu beachten. Wird dieser überschritten, droht unter Umständen eine... Mehr»
ALBVVG Jumbopackung bei Engpass
Jumbopackungen werden von den Kassen in der Regel nicht übernommen. Eine Ausnahme ist der Sprechstundenbedarf, und auch das Lieferengpassgesetz (ALBVVG) liefert... Mehr»
Außer Vertrieb Nachfolger: Nur Aut-idem-Austausch erlaubt
Ist ein Arzneimittel außer Vertrieb und gibt es einen Nachfolger, ist beim Austausch in der Apotheke Vorsicht geboten. Denn dieser muss mit dem Vorgänger... Mehr»
Wirtschaftlichkeit egal Stückeln nur bei Engpass
Apotheken müssen bei Arzneimitteln das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht beachten. Darum sollte auch nur bei einem Lieferengpass gestückelt werden. Mehr»