Diätmittelhersteller

Verfahren gegen Almased-Chef eingestellt

, Uhr
Berlin -

Das Landgericht Stade hat das Verfahren gegen den Chef des Diätmittelherstellers Almased gegen Geldauflage vorläufig eingestellt. In dem Prozess gegen den Geschäftsführer ging es um mutmaßlich unzulässige Werbeaussagen.

Ein Sprecher des Gerichts teilte gegenüber APOTHEKE ADHOC mit: „Das Verfahren wurde letzte Woche Mittwoch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt.“ Weitere Informationen zum Verfahren gibt es von Seiten des Gerichts derzeit nicht.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Almased-Geschäftsführer vorgeworfen, in sieben Fällen gesundheitsbezogene Angaben bei der Bewerbung des Diätmittels verwendet zu haben. Dadurch habe er vorsätzlich gegen die EG-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel verstoßen. Ein zweiter Angeklagter soll ihm dabei geholfen haben.

Die Almased-Spitze hatte auf Nachfrage betont, dass das Verfahren vor dem LG Stade den Zeitraum zwischen Juni 2014 und März 2015 betrifft, also nichts mit der aktuellen Werbung zu tun oder gar mit dem Produkt habe. „Es wird dabei angegriffen, dass wir gesundheitsbezogene Werbeaussagen in dem betreffenden Zeitraum gemacht haben sollen, die angeblich nicht von der EU-Health Claim Verordnung gedeckt sind.“

Die Wahrhaftigkeit der Aussagen, die im Übrigen durch wissenschaftliche Studien mit dem Produkt bewiesen seien, würden in dem Verfahren von keiner Seite bezweifelt, heißt es in der Stellungnahme weiter. Auch die reale Existenz der Testimonials habe man beweisen können.

Almased wurde nach eigenen Angaben schon öfter angeboten worden, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Darauf hatte der Hersteller zunächst verzichtet, um sich vom Gericht einen blütenweißen Freispruch abzuholen. Nun hat man sich also doch für diesen Weg entschieden, möglicherweise um die Sache abzukürzen und zu den Akten legen zu können.

Almased hatte außerdem betont, dass es in dem Verfahren weder um einen Wettbewerbsverstoß gegangen sei, noch um Verbrauchertäuschung oder unwahre Werbeaussagen. Geklärt werde lediglich, ob einzelne Claims von der EU-Verordnung erfasst seien.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Interview mit Curél-Chef René Heiligenstein
Neue Kosmetikmarke: Japaner setzen auf Apotheke
Im besten Fall überflüssig
Warentest warnt vor NEM für Kinder
Belegschaft weiter in Kurzarbeit
Geratherm: Flaute bei Fieberthermometern
Mehr aus Ressort
2 Milliarden Euro im Visier
Medios: Weniger Rezepturen, mehr Gewinn
Weiteres
Probleme bei Noventi-Kunden
E-Rezept: Störung wegen Update»
„Heime arbeiten noch steinzeitlich“
eGK-Chaos: Bote fährt Karteikästen spazieren»
Interview mit Curél-Chef René Heiligenstein
Neue Kosmetikmarke: Japaner setzen auf Apotheke»
Apotheken als erste Anlaufstelle
Koalitionsvertrag: Abda drängelt, AOK bremst»
Koalitionsverhandlungen
Extrahonorar für Telepharmazie»
Bürokratiegesetz in sechs Monaten
AG Gesundheit: Deckel für GKV-Gehälter»
Zielgruppen & effizienter Einsatz von pDL
Apothekerin: Frauen als Schlüsselzielgruppe»
Niedrigere Übernahmepreise bei Apothekerinnen
448.000 Euro: Inhaberinnen investieren weniger»