Nach Vergiftungsfällen

Noscapin: Behörde gibt Entwarnung

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Berlin -

In Österreich warnte das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) vergangene Woche dringend vor der Einnahme von Noscapin-haltigen Hustensäften, die rezepturmäßig in Apotheken hergestellt wurden. Laut einem BASG-Sprecher bestand der Verdacht auf Verunreinigung mit Atropin – nun gibt die Behörde Entwarnung.

Apotheken in Österreich dürfen ab sofort wieder Noscapin-haltige Hustensäfte herstellen. Der Rohstoff enthält keine Rückstände von Atropin, eine systematische oder chargenbezogene Verunreinigung ist auszuschließen. Grund für die Vergiftungen scheint menschliches Versagen. „Aufgrund inzwischen untersuchter Proben des Wirkstoffes Noscapin von Hersteller und betroffenen Apotheken kann Entwarnung gegeben werden“, teilt das BASG mit.

Die Apothekerkammer hatte die Apotheken zunächst über die Sperrung der Ausgangssubstanz von Gatt-Koller mit der Chargennummer 19.00428 informiert. Als vorbeugende Sicherheitsmaßnahme empfahl die Behörde, in der Apotheke erworbene und dort zubereitete Säfte bis auf Weiteres nicht anzuwenden. Aufgrund dessen, dass der Hersteller entlastet werden konnte und der Wirkstoff allen Spezifikationen entspricht, können bereits hergestellte Säfte oder Zäpfchen nun bedenkenlos abgegeben und angewendet werden. Apotheker können Eltern darüber aufklären, dass bereits angebrochene Zubereitungen den Kindern weiterhin gegeben werden können.

Nun wird im Umfeld der Apotheken ermittelt. Die österreichische Apothekerkammer sprach von „bedauerlichen menschlichen Fehlern in zwei Apotheken“ – unabhängig voneinander scheint es in beiden Rezepturen zu ähnlichen Fehlern gekommen zu sein. Beide Apotheken wurden durch die zuständige Behörden überprüft – außer dem herstellbedingten Fehler in der Rezeptur habe es keine Beanstandungen gegeben.

Bis vor einigen Jahren gab es in Österreich ein entsprechendes Fertigarzneimittel, dieses wurde allerdings vom Markt genommen. Seitdem fertigen die Apotheken entsprechende Zubereitungen auf Verordnung des Arztes als Rezeptur an. Einige Rezepturen können von spezilisierten Apotheken über den Großhandel bezogen werden.

In Deutschland spielt der Wirkstoff in der Rezeptur keine Rolle. Noscapin-haltige Säfte (Capval, Infectopharm) sind in Deutschland rezeptpflichtig.

Noscapin ist ein aus dem Schlafmohn gewonnenes Alkaloid mit Wirksamkeit als Antitussivum. Die hustenstillende Wirkung tritt bei einer Dosierung von 50 bis 100 mg ein. Der Arzneistoff wirkt nicht schmerzstillend. Der Wirkstoff verursacht, im Gegensatz zu anderen Schlafmohnderivaten, keine Atemdepression oder Obstipation. Noscapin wirkt schwach atemanregend und bronchodilatatorisch. Noscapin weist im Allgemeinen keine Nebenwirkungen auf. Durch die Mitosehemmung wird Noscapin als potenzieller Wirkstoff gegen Krebs untersucht.

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