Auch in diesem Jahr dürfen sich nicht alle Angestellten über Weihnachtsgeld freuen. Wie eine aktuelle Auswertung des Internetportals Lohnspiegel.de, vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, bekommt nur knapp mehr als die Hälfte der Beschäftigten Weihnachtsgeld. Bei Tarifbindung sind die Chancen auf das Plus im Portemonnaie höher.
Zahlen Arbeitgebende Weihnachtsgeld, handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die Wertschätzung für die Leistung und den Einsatz in der Apotheke sowie für die Betriebszugehörigkeit zeigt. Wie hoch die Zahlung ausfällt, ist nicht geregelt. Das 13. Gehalt ist hingegen Bestandteil des Tarifvertrages und somit eine vertraglich vereinbarte Sonderzahlung. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es jedoch nicht. Im Gegensatz zum Weihnachtsgeld ist auch die Höhe des 13. Gehalts im Tarifvertrag festgelegt. Hinzukommt, dass die Sonderzahlung im Krankheitsfall gekürzt werden kann, nämlich im Falle längerer Krankheit – für die Zeit, für die kein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht, entfällt der anteilige Anspruch auf das 13. Gehalt. Denn das 13. Gehalt ist als arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung zu verstehen – wurde keine Arbeit erbracht, steht auch der Bonus für diese Zeit nicht zu. Beim Weihnachtsgeld führen Fehlzeiten nicht zu einer Kürzung.
Nicht jede/r Angestellte bekommt Weihnachtsgeld. Besteht Tarifbindung ist die Chance auf die Finanzspritze größer. 77 Prozent der Tarifbeschäftigten erhalten Weihnachtsgeld – fast doppelt so viele wie in Betrieben ohne Tarifvertrag, wo nur 42 Prozent der Beschäftigten eine solche Zahlung erhalten. Gezahlt wird zwischen 250 Euro und bis zu 3.836 Euro. Lohnspiegel.de hat die Beschäftigten explizit danach gefragt, ob sie Weihnachtsgeld erhalten. In der Auswertung des Statistisches Bundesamtes werden hingegen alle Jahressonderzahlungen mit Auszahlung im November und Dezember berücksichtigt. Demnach profitiert ein noch höherer Anteil der Tarifbeschäftigten von Sonderzahlungen.
In den alten Bundesländern bekommen 55 Prozent der Angestellten Weihnachtsgeld, in den neuen Bundesländern sind es nur 43 Prozent.
Einen Unterschied gibt es auch zwischen Voll- und Teilzeitkräften. Hier dürfen sich 54 Prozent beziehungsweise 49 Prozent über die Sonderzahlung freuen.
Auch die Art des Arbeitsverhältnisses spielt eine Rolle. Mehr als die Hälfte (54 Prozent) der Beschäftigten mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bekommen Weihnachtsgeld. In Teilzeit sind es 48 Prozent der Befragten.
Und dann ist da noch das Geschlecht – 55 Prozent und 51 Prozent der Frauen erhalten Weihnachtsgeld.
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