Stiftung Warentest hat apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Mittel zur Schmerzlinderung untersucht. Eingestuft wurde in „geeignet“, „mit Einschränkungen geeignet“ und „wenig geeignet“. Auch Cannabis, welches seit 2017 unter gewissen Voraussetzungen zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden darf, wurde in den Test mit einbezogen.
Warentest betont, dass Schmerz einen wichtigen Zweck erfüllt und nicht ignoriert werden sollte, der dauerhafte Einsatz von Schmerzmitteln jedoch auch Gefahren birgt. Warentest verweist auf die Opiod-Krise in Amerika. Analgetika spielen in der Selbstmedikation und bei der Behandlung chronischer Schmerzen eine große Rolle. Die einzelnen Wirkstoffgruppen sind unterschiedlich gut für einzelne Schmerzarten geeignet. Jeder Arzneistoff hat seine ganz eigenen Neben- und Wechselwirkungen. Im Test werden Wirkstoffe und dazugehörige Präparate genannt. Ob ein Wirkstoff geeignet ist, wird nach Studienlage und Nebenwirkungsprofil beurteilt.
Die Wirkstoffe Acetylsalicylsäure, Ibuprofen, Diclofenac und Naproxen wurden in den verschreibungsfreien und verschreibungspflichtigen Varianten mit dem Urteil „geeignet“ bewertet. In der Bewertung werden die Nebenwirkungen der Wirkstoffe thematisiert.
Alle Vertreter dieser Wirkstoffgruppe können gastrointestinale Beschwerden wie Magenschmerzen auslösen. Gerade bei ASS ist mit einer erhöhten Blutungsneigung zu rechnen, diese kann bis zu acht Tage nach Absetzen des Arzneimittels anhalten. Unter der Gabe von NSAID kann es ebenfalls zum Anstieg der Leberwerte kommen, insbesondere bei Diclofenac wurden Anstiege der Leberenzyme beobachtet. Bei dauerhafter Einnahme oder starken Überdosierungen können gastrointestinale Blutungen und Gastritis auftreten.
Kombinationspräparate erhalten das Testurteil „wenig geeignet“ – die Kombinationen würden keinen therapeutischen Vorteil bieten. Das Nebenwirkungsrisiko würde steigen.
Das Analgetikum ist weitestgehend gut verträglich. Warentest stuft das Analgetikum als „geeignet“ ein. Symptome wie Appetitlosigkeit, Übelkeit oder Blässe sind Anzeichen für eine Überdosierung. Das Analgetikum wurde vermehrt bei Suizid-Versuchen eingenommen. Deshalb darf Paracetamol seit mehreren Jahren nur noch in Packungsgrößen mit maximal zehn Gramm reinem Wirkstoff freiverkäuflich vertrieben werden. Ab einer Einnahme von mehr als zehn Gramm Paracetamol ist mit relevanten Leberschädigungen zu rechnen.
Metamizol wurde von Warentest ebenfalls als „geeignet“ eingestuft, insbesondere in den Indikationen starke Schmerzen und Koliken sei der Arzneistoff Mittel der Wahl. Eine seltene, jedoch schwerwiegende Nebenwirkung von Metamizol ist die Agranulozytose. Aufgrund der hohen Verordnungszahlen (über 200 Millionen DDD im Jahre 2018) tritt die Nebenwirkung im relevanten Ausmaß auf. Das typische Symptom-Trias beinhaltet Fieber, Halsschmerzen und Schluckbeschwerden. Patienten sollten bei der Verordnung darauf sensibilisiert werden.
Im Test wurde zwischen schwachen und starken Opioden unterschieden. Im Testurteil zeigen sich keine Unterschiede – alle zentral wirksamen Arzneistoffe sind zur Behandlung starker Schmerzen „geeignet“.
Alle Vertreter dieser Wirkstoffgruppe besitzen ähnliche Nebenwirkungen: Verstopfung, Übelkeit, Erbrechen, Mundtrockenheit und Appetitlosigkeit gehören zu den häufigsten gastrointestinalen Nebenwirkungen. Schwindel, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Schläfrigkeit, Verwirrung, Angst, Euphorie sowie Dysphorie gehören zu den häufigsten zentralen Nebenwirkungen. Darüber hinaus kann es zu Miosis, Atemdepression und Herz-Kreislauf Problematiken kommen.
Auch die Einnahme von medizinischem Cannabis wurde im Test berücksichtigt. Seit 2017 können Blüten und Extrakte unter bestimmten Voraussetzungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden. Warentest verweist auf eine lückenhafte Studienlage. Soll Cannabis zur Analgesie eingesetzt werden, so empfiehlt Warentest eher Rezepturen mit einzelnen Cannabinoiden oder Fertigarzneimittel wie Canemes (AOP Orphan) , Epidyolex (GW) oder Sativex (Allmirall).
Da Cannabis und das enthaltene Tetrahydrocannabinol (THC, Dronabinol) potenziell missbräuchlich angewendet werden können, informierte die Arzneimittelkommission (AMK) Anfang des Jahres über Merkmale eines Abusus und den Umgang mit Abhängigen. Die AMK betont, dass Apotheken eine besondere Verantwortung hinsichtlich der Vermeidung von Arzneimittelrisiken bei Cannabis zukommt.
Warentest betont, dass der alleinige Einsatz von Schmerzmitteln selten zu einem dauerhaften Erfolg führt. Patienten könnten mit dem Einsatz von Wärme und Kälte ausprobieren, was ihnen gut tut. Neben Bewegung stellt Warentest die Psyche in den Vordergrund: „Eine stabile Psyche helfe, die Schmerzen besser auszuhalten.“ In Einrichtungen, die einen multimodalen Ansatz verfolgen, können Patienten innerhalb weniger Wochen – im besten Fall – eine dauerhafte Schmerzlindeurng erfahren.
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