Produkte ohne Erlaubnis im Handel

Vitamin D – der unerlaubte Zusatz in Lebensmitteln

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Berlin -

Vitamin D gehört zu den Bestsellern in der kalten Jahreszeit. Doch nicht nur in Nahrungsergänzungsmitteln ist das Sonnenvitamin populär. Calciferol ist auch ein beliebter Zusatz in Nahrungsmitteln. Hier wird das Vitamin häufig ohne vorliegende Genehmigung beigefügt. Die Folge: Zahlreiche Lebensmittel sind unerlaubt im Handel.

Vitamin D darf laut Novel-Food-Verordnung nur bestimmten Lebensmitteln zugesetzt werden, darunter Milch, Magarine, Butter, Hefe und Brot. Diese Nahrungsmittel müssen die Vorgaben der Verordnung über neuartige Lebensmittel erfüllen. Um den Vitamin-D-Gehalt zu erhöhen, werden die Produkte UV-behandelt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt eine Anreicherung nur für Milch- und bestimmte Getreideprodukte. Hersteller, die eine Ausnahmegenehmigung vorweisen können, dürfen auch abweichende Produkte mit Vitamin D anreichern.

Im Mai warnte das BfR vor den gesundheitlichen Risiken einer eigenständigen Einnahme von Vitamin-D-Präparaten – gerade hohe Dosierungen sollten nur unter ärztlicher Kontrolle und unter Berücksichtigung des individuellen Vitamin-D-Status eingenommen werden. Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch starke Überdosierungen seien möglich.

Zu viele Lebensmittel enthalten Vitamin D

Nun haben die Verbraucherzentralen eine Marktstichprobe durchgeführt. Untersucht wurden 112 Vitamin-D-angereicherte oder UV-behandelte Produkte. Das Ergebnis: Über die Hälfte der Lebensmittel dürfte nicht im Handel sein. Von den 112 untersuchten Produkten waren 68 ohne eine Zulassung für eine Vitamin-D-Anreicherung im Handel. 48 Produkte gehörten zu Lebensmittelkategorien, die laut BfR nicht mit dem Sonnenvitamin angereichert werden sollten. Unter den 48 Produkten waren vor allem Getränke, Milchersatzprodukte und Süßigkeiten. In 13 Produkten fanden sich zu hohe Mengen an Vitamin D.

Durch die Anreicherung mit Vitamin D könnten vor allem Kinder schnell in die Überversorgung kommen, warnen die Verbraucherzentralen. Bei einem Rechenbeispiel für ein zehnjähriges Kind mit 40 kg Körpergewicht, welches Vitamin-D-angereicherte Lebensmittel zu sich nimmt, könnte die tatsächlich verzehrte Menge den Höchstmengenvorschlag des BfR zu 100 Prozent überschreiten.

„Die Lebensmittelüberwachungsbehörden müssen stärker kontrollieren, ob sich die Hersteller an das Verbot zur Anreicherung halten“, fordert Birgit Brendel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Dieses Verbot gelte auch für den Zusatz von Vitamin A und von Mineralstoffen. „Auch diese Nährstoffe dürfen ohne entsprechende Genehmigung nur wenigen Lebensmitteln zugesetzt werden, zum Beispiel Jod zu Speisesalz. Produkte, die trotz Verbot verkauft werden, müssen aus dem Handel genommen werden.“ Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt Verbraucher:innen beim Einkauf darauf zu achten, ob den Lebensmitteln mit Vitamin D zugesetzt wurde.

Tipp der Verbraucherzentrale für eine gute Vitamin-D-Versorgung: Täglich tagsüber ins Freie gehen und die Sonne genießen, regelmäßig fetthaltigen Fisch essen, calciumreiches Wasser und Milchprodukte verzehren und Sport treiben.

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