Zunächst hatte er alles abgestritten, doch jetzt wurde der Mitarbeiter einer Kölner Versandapotheke zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt. Der PTA hatte im Spülkasten der Damentoilette heimlich eine Kamera installiert.
Aufgeflogen war das Delikt per Zufall. Eine Mitarbeiterin der Apotheke wollte einer klemmenden Toilettenspülung auf den Grund gehen. Dabei entdeckte die Angestellte eine im Spülkasten angebrachte Kamera.
Durch ein Bohrloch wurden die weiblichen Angestellten bei der Benutzung der Toilette gefilmt – ein schwerwiegender Eingriff in die Intimsphäre. Das Team war naturgemäß schockiert, die Ermittlungen wurden unmittelbar eingeleitet.
Die Auswertung des Chipschlüssels für den Mitarbeitereingang lenkte den Verdacht schnell auf einen Angestellten der Apotheke. Ein PTA soll die Kamera installiert haben. Doch der heute 33-Jährige hatte zunächst alles abgestritten. Der Chip sei ihm geklaut worden, so die Ausrede.
Selbst als auf seinem Computer eindeutige Fotos gefunden worden waren, behauptete der PTA bei einem ersten Prozesstermin zunächst, diese aus dem Internet heruntergeladen zu haben, nachdem der Fall bekannt geworden sei. Das Gerichtsverfahren wurde deshalb zunächst unterbrochen, ein Sachverständigengutachten sollte Licht ins Dunkel bringen.
Nach einer umfangreichen Auswertung des PCs sahen es die Ermittler jetzt eindeutig als erwiesen an, dass der Kölner PTA selbst die Kamera installiert und die Aufnahmen elektronisch gespeichert hat. Die Behörden stellten auf dem Computer des Verdächtigen 26 eindeutige Videodateien sicher.
Vor dem Amtsgericht Köln hat der Kölner nun alles gestanden und wurde wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs zu einer Strafe von 2250 Euro verurteilt. Strafmildernd wirkte sich neben des Geständnisses aus, dass der PTA nicht vorbestraft war.
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