Für PTA ist ein Erste-Hilfe-Kurs Bestandteil ihrer Ausbildung. Im Apothekenalltag werden die gelernten Maßnahmen nur selten genutzt. Dennoch kann es passieren, dass irgendwann ein Notfall eintritt. Außer bei kleinen Wunden, die versorgt werden müssen, wird in der Offizin vor allem bei Vergiftungen um Hilfe gebeten. Das Wissen, wie mit solchen Notfällen umzugehen ist, sollte daher aktuell gehalten werden.
Nicht selten kommt es vor, dass Kinder versehentlich Haushaltsmittel oder Chemikalien zu sich nehmen. In den Notrufzentralen werden am häufigsten Vergiftungen im Haushalt gemeldet; vor allem Kinder unter acht Jahren sind davon betroffen. Nach wie vor sind vor allem gefärbte Lampenöle eine Gefahrenquelle, obwohl diese bereits seit Jahren in der EU verboten sind. Aber auch Methanol – ein Stoff, der von Modellbauern häufig als Treibstoff verwendet wird – und giftige Pflanzen aus dem Garten führen häufig zu Intoxikationen.
Rufen die besorgten Eltern in der Apotheke an, sollte unbedingt zuerst abgeklärt werden, wie gefährlich die Situation tatsächlich ist. Im Zweifelsfall muss sofort ein Notarzt verständigt werden. Sobald Symptome der Vergiftung auftreten, sollten die Eltern über die richtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen informiert werden. In der Apotheke kann sich die PTA schnell selbst ein Bild von der Situation machen und Notfallmaßnahmen einleiten.
Wenn die Erste Hilfe sichergestellt und ein Arzt verständigt ist, sollte Ursachenforschung betrieben werden. Ist der Stoff bekannt, mit dem sich der kleine Patient vergiftet hat? Für eine weitergehende Untersuchung sollte die Substanz dem Arzt mitgegeben werden. Das können zum Beispiel Pflanzenreste, Flüssigkeitsreste oder Verpackungen sein. Durch diese Informationen können schnell geeignete medizinische Maßnahmen ergriffen werden.
Bei Vergiftungen mit Chemikalien gilt grundsätzlich: Kein Erbrechen hervorrufen. Toxikologen warnen eindringlich vor dieser früher empfohlenen Maßnahme, da ein erneutes Passieren durch Speiseröhre und Magen zu weiteren Schädigungen führen könnte. Außerdem hilft es, wenn die Betroffenen Wasser oder Tee in kleinen Schlucken und Mengen verabreicht bekommen. Bei Säuren- oder Laugenvergiftungen sollten die ätzenden Substanzen auf diese Weise schnellstmöglich verdünnt und nach und nach ausgespült werden. Milch ist nicht geeignet, da sie die Resorptionseigenschaften einiger Substanzen verändern kann und sich dadurch die Vergiftungserscheinungen verschlimmern könnten.
Wenn Pflanzenteile verschluckt wurden, kann nach Rücksprache mit dem Arzt in der Apotheke Aktivkohle verabreicht werden. Wichtig dabei ist, dass die betroffene Person bei Bewusstsein ist und die medizinische Kohle schlucken kann. Kinder bis zwölf Jahre können 25 bis 50 Gramm einnehmen, bei Erwachsenen kann die Dosis auf bis zu 100 Gramm erhöht werden. Bei einer Vergiftung mit Tensiden, die zum Beispiel in Wasch- oder Spülmitteln enthalten sind, kann in der Apotheke ein Simeticon-haltiges Mittel verabreicht werden. Die entschäumende Substanz kann die Schaumbildung der Produkte gut verhindern und akute Beschwerden dadurch lindern.
In Notfallsituationen mit Kindern ist es besonders wichtig, dass man als Apothekenmitarbeiter Ruhe bewahrt. Eltern sind häufig sehr besorgt und verlieren den Überblick. Hier sind Einfühlungsvermögen und gute Kommunikation gefragt. Wenn die wichtigen Sofortmaßnahmen durchgeführt wurden – Erste Hilfe, Notarzt und Giftnotrufzentrale verständigen – sollte den Betroffenen signalisiert werden, dass die Situation im Griff ist und kein Grund zur Sorge besteht. Eltern wie Kinder sollen spüren, dass sie in der Situation nicht allein sind. Schon Sätze wie „Der Arzt ist auf dem Weg“ wirken auf die Betroffenen entlastend.
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