Einkommen

Urlaubsgeld: Für die Mehrheit nur Wunsch statt Realität Nadine Tröbitscher, 25.07.2020 08:42 Uhr

Urlaubsgeld kann fast jeder gebrauchen, die wenigsten kriegen es allerdings lauter einer aktuellen Umfrage. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Sommerzeit ist Urlaubszeit und wohl jedem kommt ein Geldregen für die freien Tage gerade recht. Allerdings kann sich nicht jeder Angestellte über Urlaubsgeld freuen. Wie das Ergebnis einer Online-Befragung des vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) betriebenen Internetportals Lohnspiegel.de zeigt, erhält nur knapp die Hälfte der Beschäftigten Urlaubsgeld. Grundlage sind hier meist Tarifverträge.

„In Deutschland erhalten 44 Prozent aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft Urlaubsgeld“, schreibt die Hans Böckler Stiftung. Dass nicht jeder Angestellte die Zahlung erhält, hat verschiedene Ursachen. Einer ist die Tarifbindung.

Urlaubsgeld häufiger bei Tarifbindung

Wie die Online-Umfrage mit mehr als 53.000 Beschäftigten im Zeitraum von August 2019 bis Mai 2020 zeigt, erhalten 71 Prozent der Beschäftigten mit Tarifbindung Urlaubsgeld. Liegt kein Tarifvertrag zugrunde, können sich nur 34 Prozent über Urlaubsgeld freuen.

West vor Ost, Männer vor Frauen

Die Angestellten im Osten (32 Prozent) erhalten seltener Urlaubsgeld als die Kollegen in den alten Bundesländern (47 Prozent). Die Hans Böckler Stiftung liefert eine mögliche Begründung: Der Unterschied liege in erster Linie an der deutlich geringeren Tarifbindung in den neuen Bundesländern.

Einen Unterschied gibt es auch zwischen Frauen und Männern. So erhalten 47 Prozent der Männer, aber nur 39 Prozent der Frauen die Sonderzahlung. Ein möglicher Grund ist aus Sicht der Heinz Böckler Stiftung, dass Frauen überproportional in Branchen mit geringer Tarifbindung beschäftigt sind.

Wer in einem großen Unternehmen arbeitet, hat eine größere Chance auf die Sonderzahlung. Mit zunehmender Größe der Belegschaft steigt die Zahl der Arbeitnehmer, die Urlaubsgeld erhalten: In Betrieben mit weniger als 100 Beschäftigten erhalten 34 Prozent die Sonderzahlung, bei Unternehmen zwischen 100 und 500 Beschäftigten ist es die Hälfte und ist die Belegschaft größer als 500 Mitarbeiter, sind es 61 Prozent. Auch hier bestehe eine enge Korrelation mit der Tarifbindung.

Urlaubsgeld in der Coronakrise besonders wichtig

In diesem Jahr hat das Urlaubsgeld einen besonderen Stellenwert und ist wegen der Corona-Krise für viele Arbeitnehmer besonders wichtig. Kurzarbeit hat zu erheblichen Einkommenseinbußen geführt. Die Sonderzahlung, die je nach Branche zwischen 155 und 2513 Euro ausfallen kann, stabilisiere das Einkommen. „Umso problematischer ist es“, so Thorsten Schulten, Leiter des WSI-Tarifarchivs, „dass nun einzelne Unternehmen das Urlaubsgeld streichen wollen.“ In der Regel sei dies jedoch nicht einfach so möglich, vor allem wenn bei Tarifbindung ein Recht auf Urlaubsgeld bestehe.

Wie sieht es in der Apotheke aus?

Laut § 18 Bundesrahmentarifvertrag steht den Mitarbeitern eine Sonderzahlung in Höhe von 100 Prozent des tariflichen Monatsverdienstes zu. Anspruch haben Mitarbeiter, die länger als sechs Monate beschäftigt sind. Die Summe muss spätestens mit dem Novembergehalt auf dem Konto der Angestellten sein. Die Auszahlung kann gesplittet werden, sodass sich Angestellte im Sommer und zur Weihnachtszeit auf den „Geldregen“ freuen können. Über Urlaubsgeld dürfen sich Apothekenmitarbeiter freuen, die die Sonderzahlung vertraglich mit dem Chef vereinbart haben.

Corona-Bonus

Als Dank und Wertschätzung für den unermüdlichen Einsatz wöhrend der Pandemie spielen Corona-Boni in jeder vierten Apotheke eine Rolle. So geben 25 Prozent der Befragten einer aposcope-Umfrage an, in ihrer Offizin bereits einen Bonus gezahlt beziehungsweise bekommen zu haben oder dass eine solche Zahlung bereits in Planung sei. Gezahlt wurden meist Summen zwischen weniger als 250 Euro bis 500 Euro (59 Prozent). Für zwei Drittel der Umfrageteilnehmer*innen (66 Prozent) ist dies dagegen aktuell kein Thema.

Diese Sonderleistungen, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 gezahlt werden, sind bis zu einer Höhe von 1500 Euro steuerfrei.