Jeden zweiten Samstag Dienst

Urlaub in Teilzeit: Faktor 0,5 berücksichtigen

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Berlin -

Bei der Berechnung der Urlaubstage kann es kniffelig werden, wenn Angestellte in Teilzeit arbeiten und/oder nicht jede Woche die gleiche Anzahl an Tagen arbeiten.

Wer in Vollzeit arbeitet, muss wenig rechnen. Vollzeitbeschäftigte haben nach § 5 Bundesrahmentarifvertrag (BRT) pro Kalenderjahr mindestens 34 Tage Urlaub (33 in Nordrhein). Wer länger als fünf Jahre zum Betrieb gehört, hat einen Tag mehr frei. Ohne Tarifbindung sind es mindestens 24 Tage.

Werden die Stunden an sechs Tagen in der Woche geleistet, ergibt sich ein Urlaubsanspruch von 34 Tagen – Urlaubstage geteilt durch Werktage multipliziert mit der Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage. Die Stundenanzahl pro Tag ist unerheblich. Wer allerdings die Stunden an nur vier Tagen ableistet, muss entsprechend auch weniger Urlaubstage – im beschriebenen Fall vier – nehmen, um eine Woche frei zu haben. Es ergeben sich 22,67 Tage Urlaub.

Angestellte in Teilzeit müssen den Taschenrechner zücken. Besteht Tarifbindung und Anspruch auf 34 Tage Urlaub im Jahr und wird an drei Tagen in der Woche gearbeitet, kommt die bekannte Formel zum Einsatz. Dann ergibt sich folgende Rechnung: 34 Urlaubstage pro Jahr / 6 betriebsübliche Arbeitstage pro Woche x 3 tatsächliche Arbeitstage in der Woche – das sind 17 Tage.

Faktor 0,5

Wer jedoch beispielsweise zusätzlich jeden zweiten Samstag in der Apotheke arbeitet, muss dies miteinrechnen. Zum Einsatz kommt der Faktor 0,5. Ist es nur ein Samstag im Monat, ist der Faktor 0,23 zu berücksichtigen. Ein Beispiel: Arbeiten Angestellte Montag, Dienstag, Mittwoch und jeden zweiten Samstag und beträgt der Urlaubsanspruch 34 Tage, wird wie folgt gerechnet: 34 /6 x 3,5. Daraus ergeben sich 19,83 Urlaubstage. Das bedeutet: Für eine Arbeitswoche ohne Samstag müssen drei und eine mit Samstag vier Tage Urlaub genommen werden.

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