Arbeitszeit festlegen
Update Jahresarbeitszeitkonto Nadine Tröbitscher, 03.04.2025 08:02 Uhr
Berlin -
Zum 1. August 2024 sind Änderungen in § 4 Bundesrahmentarifvertrag „Jahresarbeitszeitkonto“ in Kraft getreten. Demnach müssen Chef:innen die Arbeitsstunden nicht mehr wöchentlich, sondern monatlich gegenzeichnen. Zudem soll die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vereinbart werden.