Arbeitszeit festlegen

Update Jahresarbeitszeitkonto Nadine Tröbitscher, 03.04.2025 08:02 Uhr

Berlin - 

Zum 1. August 2024 sind Änderungen in § 4 Bundesrahmentarifvertrag „Jahresarbeitszeitkonto“ in Kraft getreten. Demnach müssen Chef:innen die Arbeitsstunden nicht mehr wöchentlich, sondern monatlich gegenzeichnen. Zudem soll die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vereinbart werden.