PTA müssen einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Die angehenden Apothekenangestellten sollen dadurch lernen, wie sie sich in einem Notfall verhalten müssen. Tipps für die Zusatzausbildung.
Tipp eins: Anbieter suchen. Die PTA-Schulen bieten meist keine Ersthelferausbildung an. Schüler müssen sich bei einer anderen Organisation nach einem Kurs umsehen und sich dort anmelden. Für die Zusatzqualifikation wird keine Schulzeit zu Verfügung gestellt. Der Kurs muss in der Freizeit absolviert werden. Anbieter sind beispielsweise das Rote Kreuz, die Malteser und die Johanniter. Die Organisation sollte von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) anerkannt sein.
Tipp zwei: Auf Dauer achten. Der für die Prüfung notwendige Erste-Hilfe-Kurs muss neun Unterrichtseinheiten umfassen. Die Grundausbildung wurde im Frühjahr 2015 verkürzt, zuvor waren es 16 Doppelstunden. Die Auffrischungsfortbildung, die alle zwei Jahre besucht werden muss, wurde hingegen aufgewertet. Statt acht müssen im Erste-Hilfe-Training künftig neun Doppelstunden geleistet werden.
Tipp drei: Übernahme der Kosten. Die BGW übernimmt die Schulung von betrieblichen Ersthelfern. Es werden aber nur zwei Kursarten bezahlt: die Grundausbildung und die alle zwei Jahre nötige Fortbildung, das sogenannte Training. Die Kosten für andere Kurse wie beispielsweise „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ werden nicht übernommen. PTA können sich für Informationen an die BGW-Geschäftsstelle in Hamburg wenden.
Tipp vier: Rechtzeitig anmelden. Die Kurse sind begehrt. Nicht nur PTA-Schüler, sondern auch Führerschein-Anwärter und Mitarbeiter aus anderen Betrieben melden sich für die Kurse an. Zudem darf der Kurs beim Zeitpunkt der Anmeldung der Abschlussprüfung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Stichtag ist jeweils der 1. Juni zwei Jahre vor der Abschlussprüfung.
Ein Beispiel: Beginnt die PTA-Ausbildung im September 2016 und die Zulassung zur Prüfung erfolgt voraussichtlich im Juni 2017, muss der Kurs nach dem 1. Juni 2016 absolviert worden sein. Die PTA-Schulen und Kammern helfen bei Unsicherheiten weiter.
Tipp fünf:Wertvolle Kenntnisse. Angehende Ersthelfer lernen in dem Kurs beispielsweise, wie eine Unfallstelle abzusichern ist, Betroffene in die stabile Seitenlage zu bringen und wie eine Herz-Lungen-Wiederbelebung ausgeübt wird. Weitere Inhalte sind der Umgang mit einem Defibrillator, die Beatmung des Opfers sowie was bei verschiedenen Akutsituationen wie Schlaganfall, Verbrennungen oder Vergiftungen zu tun ist. Im späteren Berufsleben muss in der Apotheke bei einer Betriebsgröße von bis zu 20 anwesenden Mitarbeitern mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer anwesend ist.
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