Steuererklärung: Viagra nicht vergessen Eva Bahn, 29.12.2017 11:27 Uhr
Viele Kunden wünschen zum Ende des Jahres eine Aufstellung über die Beträge, die sie für ihre Krankheit leisten mussten. Und Apotheken werben ebenfalls mit diesem Sammelbeleg, damit Stammkunden sich in Kundenkartei eintragen lassen. Doch wie viel davon ist steuerlich tatsächlich absetzbar?
„Lohnt sich das denn überhaupt?“ Wenn diese Frage gestellt wird, können wir da wirklich kompetent antworten? Die Berechnung der „außergewöhnlichen Belastungen“, zu denen diese Ausgaben für Krankheitskosten zählen, ist nicht so einfach wie eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse zu beantragen. In letzterem Fall ist es recht unkompliziert: Jährlich 2 Prozent vom brutto verfügbaren Familieneinkommen – beziehungsweise 1 Prozent bei Chronikern mit ärztlichem Attest – müssen durch Krankheitskosten überschritten werden, um die Befreiung durch die Krankenkasse zu erhalten.
Bei den so genannten „außergewöhnlichen Belastungen“ in der Steuererklärung ist das deutlich komplexer. In drei Stufen gestaffelt (bis 15.340 Euro, bis 51.130 Euro und ab 51.130 Euro) wird festgesetzt, dass Ausgaben zwischen 1 und 7 Prozent des brutto verfügbaren Jahreseinkommens eine zumutbare Belastung darstellen. Dabei spielt es ebenfalls eine Rolle, ob man verheiratet ist und wie viele Kinder in der Familie leben.
Dafür sind dann allerdings alle Kosten für vom Arzt verordnete Medikamente, Fahrtkosten, Beträge für Heilmittel, Rechnungen von Heilpraktikern oder Physiotherapeuten und vieles mehr anrechenbar. Wird der Betrag der zumutbaren Belastung überschritten, so ist es also tatsächlich möglich, auch Viagra steuerlich geltend zu machen.