Steckbrief: Mit Bilastin durch die Allergiesaison Sandra Piontek, 25.03.2023 08:09 Uhr
Kaum steigen die Temperaturen, verstärkt sich auch der Pollenflug und erschwert so manchem Allergiker den Alltag. Die Nase läuft, die Augen jucken und brennen und viele Betroffene müssen ständig niesen. Abhilfe können Antihistaminika schaffen, mittlerweile auch ohne müde zu machen. Jüngster Neuzugang ist der bislang rezeptpflichtige Wirkstoff Bilastin.
Mit Allegra hat Sanofi/Nattermann ein weiteres OTC-Produkt im Bereich der Antihistaminika auf den Markt gebracht. Anfang 2022 wurde Bilastin in der Dosierung zu 20 mg aus der Verschreibungspflicht entlassen. Überzeugen kann das Anthistaminikum mit einem breiten Anwendungsgebiet und einer wenig sedierenden Wirkung, die rasch eintritt und lange anhält.
Wirkstoff der 2. Generation
Das Antiallergikum gehört zu den langwirksamen Antihistaminika und wirkt am H1-Rezeptor, der die allergieartigen Wirkungen von Histamin vermittelt. Aufgrund seiner Spezifität hat Bilastin eine schwächere sedative Wirkung als die Wirkstoffe der 1. Generation; Diphenydramin und Doxylamin werden kaum noch eingesetzt.
Vorteile von Bilastin:
- schnelle Wirkung
- Wirkungsdauer von 24 Stunden
- Müdigkeit und Schläfrigkeit gering
Indikation:
- histamininduzierte Quaddelbildung und Hautrötung
- symptomatischen Behandlung der allergischen Rhinokonjunktivitis (saisonal und perennial)
- Urtikaria bei Erwachsenen und Jugendlichen ab zwölf Jahren
- laut Fachinformation für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren geeignet
Betroffene nehmen pro Tag eine Tablette ein. Zu den möglichen Nebenwirkungen gehören neben Müdigkeit und Schläfrigkeit auch Kopfschmerzen und Magen-Darm-Beschwerden.
Wichtig: Die gleichzeitige Einnahme von Bilastin und Grapefruit-Saft reduziert die Bioverfügbarkeit von Bilastin um 30 Prozent. Dieser Effekt könnte auch für andere Fruchtsäfte zutreffen.
CAVE: Schwerwiegende Wechselwirkungen können mit gleichzeitiger Einnahme von Melitracen – einem Antidepressivum – auftreten. Mittelschwere Wechselwirkungen sind auch bei gleichzeitiger Anwendung von Betahistin und Ketoconazol zu erwarten. Zudem liegen keine ausreichenden Erfahrungen in der Schwangerschaft vor.
Kindervariante soll folgen
Für Kinder ab sechs Jahren soll nun auch die Variante à 10 mg aus der Verschreibungspflicht entlassen werden, der Sachverständigenausschuss hatte die Freigabe im Januar empfohlen. Normalerweise sind niedrigere Dosierungen automatisch erlaubt, doch bislang ist der Wirkstoff nur zur Anwendung bei Erwachsenen und Jugendlichen ab zwölf Jahren für die Selbstmedikation zugelassen.