Flexiblere Rente für PTA & Co. Lothar Klein, 25.10.2016 13:42 Uhr
Angestellte Apothekenmitarbeiter können künftig ihren Renteneintritt flexibler gestalten als bisher. Apotheker und PTA können dadurch ab Mitte 2017 bei vorgezogenen Renteneintritt mehr hinzuverdienen oder auch länger arbeiten und damit ihre Rente steigern. Der Bundestag hat dazu letzte Woche das „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ (Flexirentengesetz) beschlossen.
Ziel ist es, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zukünftig flexibler zu gestalten und gleichzeitig die Attraktivität für ein Weiterarbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus zu erhöhen. Diese Regelungen sollen zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.
Ob Rentner neben ihrer Altersrente hinzuverdienen dürfen, ohne dass die Rente gekürzt wird, ist bislang abhängig von ihrem Alter. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze dürfen sie unbegrenzt hinzuverdienen. Vor Erreichen der Regelaltersgrenze liegt die Hinzuverdienstgrenze derzeit bei 450 Euro im Monat. Zweimal pro Kalenderjahr darf der doppelte Betrag, also 900 Euro, verdient werden. Bei einem höheren Verdienst reduziert sich die Rente in Stufen auf zwei Drittel, die Hälfte, auf nur noch ein Drittel der vollen Rente oder sogar auf Null. Damit ist nun Schluss.
Zukünftig können Rentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze 6300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Die bisherige monatliche Grenze von 450 Euro wird aufgegeben. Über 6300 Euro hinausgehender Verdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Liegt die Summe aus gekürzter Rente und dem Hinzuverdienst über dem bisherigen Einkommen – gemessen am besten Einkommen der letzten 15 Kalenderjahre – wird der darüber liegende Hinzuverdienst zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet.
Dazu hat die Deutsche Rentenversicherung ein Beispiel errechnet: Basierend auf einem monatlichen Arbeitseinkommen in Höhe von 1511 Euro beträgt der jährliche Hinzuverdienst eines Rentners neben der vorgezogenen Altersrente pro Jahr 18.132 Euro. Hiervon bleiben 6300 Euro anrechnungsfrei. Von den verbliebenen 11.832 Euro werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von 4733 Euro im Jahr beziehungsweise 394 Euro im Monat. Die vorgezogene Altersrente von 950 Euro verringert sich durch den Hinzuverdienst um 394 Euro auf 556 Euro.
Nicht nur ein vorgezogener Renteneintritt ist möglich. Wer länger als 65 Jahre arbeiten will, kann seine Rente aufbessern. Für jeden Monat, den ein Versicherter über das reguläre Rentenalter hinaus arbeitet und keine Rente bezieht, gibt es einen Rentenzuschlag in Höhe von 0,5 Prozent. Wer seine Rente um ein Jahr aufschiebt, erhält also dafür einen Zuschlag von 6 Prozent. Zusätzlich erhöht sich die Rente durch die weitere Beitragszahlung.
Auch dazu gibt es ein Beispiel der Rentenversicherung: Ein Durchschnittsverdiener, der bei Erreichen der regulären Altersgrenze 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, würde aktuell eine monatliche Bruttorente in Höhe von 1370,25 Euro in den alten Bundesländern erhalten. Schiebt er seinen Renteneintritt um zwei Jahre auf und arbeitet weiter, stiege sein Rentenanspruch nach heutigen Werten auf 1602,89 Euro. Das entspricht einer Erhöhung um rund 17 Prozent.
Wer zur Zeit über das reguläre Rentenalter hinaus noch arbeitet und bereits eine Altersrente bezieht, muss zwar keine Rentenversicherungsbeiträge mehr zahlen. Allerdings muss der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil zur Rentenversicherung abführen. Die Rente erhöht sich dadurch für den Rentner jedoch nicht.
Künftig erhalten Bezieher einer Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze durch eine Erklärung gegenüber ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit, während einer Beschäftigung Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung zu entrichten. Durch die eigenen und die vom Arbeitgeber gezahlten Rentenversicherungsbeiträge steigt dann die eigene Rente. Die Anpassung erfolgt einmal jährlich.
Dazu wieder ein Beispiel: Ein Rentner bezieht neben seiner Rente vom Januar 2018 bis Dezember 2018 ein monatliches Einkommen von 1511 Euro. Hierauf hat er neben seinem Arbeitgeber auch selbst Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Ab 1. Juli 2019 würde sich seine Rente daher nach heutigen Werten um 15,23 Euro pro Monat erhöhen.