In besonderen Ausnahmesituationen kann zur Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs auch mit dem Coronavirus infiziertes Personal eingesetzt werden. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat dazu das Apothekenpersonal als Personal der kritischen Infrastruktur (KritIs) eingestuft. Dazu gehörte bis vor Kurzem nur medizinisches Personal. Das RKI hat dazu eine Klarstellung vorgenommen. Die Abda war ohnehin davon ausgegangen, dass Apothekenteams zu dieser Gruppe gehören. Allerdings wurde das regional unterschiedlich von den Behörden ausgelegt.
Während der gegenwärtigen Corona-Krise konkurrieren laut RKI beim Umgang mit Kontaktpersonen und infiziertem KritIs-Personal folgende Ziele miteinander: „Die Absonderung/Quarantäne von Personal, um das Risiko von Übertragungen zu minimieren (Infektionsschutz) und die Gewährleistung einer weiter funktionierenden kritischen Infrastruktur.“
Dann definiert das RKI „Handlungsoptionen“ für Fälle, „in denen ein relevanter KritIs-Personalmangel“ vorliegt:
Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) hatte zuletzt die Ungleichbehandlung von Apotheken und Arztpraxen bei den Quarantäne-Regeln im Falle einer Sars-CoV-2-Infektion kritisiert. Während Praxen geöffnet bleiben dürften, müssten Apotheken bereits bei einem einzigen Fall im Team schließen. Der AVWL forderte deshalb, auch Apothekenmitarbeiter offiziell in die Gruppe „medizinisches Personal“ einzuordnen und nach den Empfehlungen des RKI zu verfahren.
APOTHEKE ADHOC Debatte