Ringversuche sollen Apotheken Klarheit über die Qualität der eigenen Herstellungsprozesse geben. Die Bundesapothekerkammer (BAK) empfiehlt allen Apotheken, einmal jährlich an dieser externen Kontrolle teilzunehmen. Für dieses Jahr stehen die zu prüfenden Rezepturen bereits fest.
Mit den erworbenen Erkenntnissen aus den Ringversuchen können Apotheker:innen und PTA die Qualität der in der Apotheke angefertigten Zubereitungen auf dem erforderlichen Stand halten. Gibt es Beanstandungen, ist das Gelegenheit zur Weiterentwicklung und Nachbesserung der bisherigen Prozesse in der Rezeptur.
Auch 2023 wird es wieder einen Spezial-Ringversuch geben: Budesonid-Suppositorien. Bei solchen Rezepturen soll es um Herstellungen gehen, die beispielsweise durch die Komplexität der Zusammensetzung besonders schwierig sind oder aufgrund geringer Nachfrage seltener hergestellt werden. Prüfungszeitraum für den Spezial-Versuch ist vom 1. April bis 31. Dezember.
Außerdem besteht für Apotheken die Möglichkeit, die eigene Herstellung von Kapseln in pädiatrischer Dosierung prüfen zu lassen. Nach wie vor spielen niedrig dosierte Arzneimittel in der Kinderheilkunde eine große Rolle, da nicht alle Wirkstoffe auch als Fertigarzneimittel erhältlich sind. Besonders wichtig ist, dass der Wirkstoff korrekt dosiert und gleichmäßig verteilt in den Kapseln vorliegt. Zweierlei Ring-Versuche wurden dazu festgelegt:
Geplante Wirkstoffe sind unter anderem Spironolacton, Amlodipin und Metoprololtartrat. Werden alle Vorgaben zu den Prüfparametern eingehalten, erhält die Apotheke ein Zertifikat. Zusätzlich sind online Erläuterungen zu den Prüfparametern sowie Tipps zur Herstellung und möglichen Fehlerquellen einsehbar.
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