Bei vielen Zubereitungen in der Rezeptur ist es wichtig, auf den pH-Wert zu achten. Werden Wirkstoffe verarbeitet, die nur bei einem bestimmten sauren oder basischen Milieu ihre Löslichkeit oder Stabilität beibehalten, ist es nötig, eine Pufferlösung einzusetzen. Doch welche Puffer gibt es und darf man sie auch einsetzen, wenn sie nicht auf der ärztlichen Verordnung stehen?
Pufferlösungen sollen in der Rezeptur den pH-Wert der Zubereitung beeinflussen. Denn dieser hat Einfluss auf die enthaltenen Wirk- und Hilfsstoffe. Dabei können sich pH-Wertänderungen negativ auf die Löslichkeit der Stoffe und deren Stabilität auswirken. Folglich kann auch die Wirksamkeit leiden. Durch die Zugabe eines Puffers werden relativ konstante pH-Werte über die gesamte Lagerzeit der Rezeptur erzielt.
Achtung: Durch den Einsatz von Puffern besteht die Gefahr neuer Inkompatibilitäten, welche im Rahmen der Plausibilitätsprüfung berücksichtigt werden müssen.
In der Apothekenrezeptur gibt es vor allem vier wichtige Puffer, die häufig eingesetzt werden:
Welcher Puffer für welche Rezeptur geeignet ist, kann von mehreren Faktoren abhängen. Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich am Neuem Rezeptur-Formularium (NRF) zu orientieren, wenn dort eine standardisierte Rezeptur mit dem gewünschten Wirkstoff und der passenden Grundlage zu finden ist. Häufig werden sie aber bei individuell erstellten Rezepturen von Ärzt:innen nicht auf der Verordnung vermerkt.
Hier gilt § 7 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO): Dieser regelt, dass Ausgangsstoffe ergänzt werden dürfen, sofern sie keine eigene arzneiliche Wirkung haben und die arzneiliche Wirkung nicht nachteilig beeinflusst wird.
Grundsätzlich gilt die Faustregel, dass etwa 5 Prozent der Gesamtmasse der Rezeptur durch einen Puffer ersetzt wird, damit er seine optimale Wirkung entfalten kann.
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