Fünf Jahre lang hat eine gelernte PTA ihre private Krankenversicherung (PKV) monatlich um 3000 Euro betrogen. Sie ließ sich teure Medikamente verschreiben. Die Rezepte löste die 59-Jährige allerdings nicht ein, sondern gefälschte Rechnungen. So konnte sie sich insgesamt 184.000 Euro erschleichen. Das Amtsgericht Dachau verurteilte sie nun wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Haftstrafe, berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ).
Die PTA arbeitet laut Bericht als Kartenlegerin und Hundezüchterin. Der Rezeptbetrug war ihre Haupteinnahmequelle. Nach eigenem Bekunden leidet sie an verschiedenen Krankheiten, etwa an einem kaputten Knie und Asthma. Sie suchte wegen ihrer Erkrankungen zwei Ärzte auf, die ihr Rezepte für Medikamente im Wert von mehreren Hundert Euro ausstellten. Oftmals bezog sie die Rezepte gleich mehrfach pro Woche.
Anschließend ging die Frau zu verschiedenen Apotheken. Dort ließ sie sich lediglich einige rezeptfreie, günstige Medikamente geben. Diesen Kauf ließ sie sich vom Apotheker handschriftlich und mit einem Stempel bestätigen. Anschließend ergänzte sie die teuren Medikamente, die sich nicht abgeholt hatte. Die gefälschte Bestätigung reichte sie bei ihrer Krankenkasse ein, die den Betrag erstattete. Mit dem lukrativen Zugewinn spielte sich die PTA laut SZ vor ihren Freunden als Gönnerin auf.
Um den Fall aufzuklären, arbeitete das Gericht mit in den Betrug involvierten Apothekern zusammen. Der Richter legte ihnen die Quittungen vor, die von der Frau bei der Krankenkasse eingereicht wurden. Die Apotheker zeigten, an welchen Stellen sie Abweichungen von ihrer eigenen Handschrift erkannten. Ein Apotheker berichtete, dass die Kundin sich bei ihm nach genauem Medikamentenpreis und Pharmazentralnummer (PZN) erkundigt habe. Er sei „blauäugig“ gewesen, sagt er.
Zur weiteren Aufklärung des Falls trug das umfassende Geständnis der Frau bei. Die PTA wurde laut SZ zu einer Bewährungsstrafe und 200 Sozialstunden in einem Dachauer Verein verurteilt. Um den finanziellen Schaden nach Kräften wiedergutzumachen, muss sie zudem 1250 Euro pro Monat an ihre Krankenversicherung zahlen. Kommt sie dem nicht nach, droht ihr Gefängnis.
Der Richter merkte an, dass der PTA der Betrug leicht gemacht worden sei. Auf Seiten der PKV hätten viele Beteiligte weggeschaut; denn die Fälschungen seien durchaus erkennbar. Für ihn ist schwer zu verstehen, dass die Versicherung nicht bereits früher aufmerksam geworden sei.
Auch das Verhalten der Ärzte kritisierte der Richter: Es sei ein „starkes Stück“, dass einer Patientin „nonchalant“ diese Menge von Hochpreisern verschrieben worden sei – teils in sehr kurzen zeitlichen Abständen. In einer der beiden Arztpraxen sei man bereits davon ausgegangen, dass die Patientin die Arzneimittel nicht selbst einnähme sondern damit ihre Hunde füttere.
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