Immer häufiger kommt es zu Impfdurchbrüchen. Doch wie sind die Regeln für Menschen eigentlich, die sich trotz Impfung infiziert haben? Und gelten Familie und Mitbewohner dann als „enge Kontaktpersonen“ im ursprünglichen Sinn?
Generell gilt: Nach einem positiven Antigenschnelltest wird ein PCR-Test angeschlossen. Die Zeit bis zur Ergebnismitteilung muss die betroffene Person zu Hause in Quarantäne verbringen. Liegt das PCR-Ergebnis vor und ist negativ, so gilt die Quarantäne als beendet. Fällt das Ergebnis positiv aus, so beginnt die Zeit der Isolation. Die Dauer beträgt in der Regel 14 Tage.
Quarantäne: Eine Person, die wahrscheinlich mit Sars-CoV-2 in Kontakt gekommen ist, muss in Quarantäne gehen. Die Infektion ist noch nicht bestätigt.
Isolation: Die Infektion wurde mittels PCR-Test bestätigt. Die infizierte Person muss in Isolation gehen. Das Ende der Isolation erfolgt durch eine ärztliche Beurteilung.
Bei leichten Verläufen kann die Isolation zu Hause erfolgen. Ein Ende ist erst nach Ablauf der Frist und 48-stündiger Symptomfreiheit möglich. Darüber hinaus muss ein weiterer Antigen-Schnelltest durchgeführt werden. Dieser muss negativ ausfallen.
Bei Bewohner:innen in Alten- und Pflegeheimen wird für die Beendigung der Isolation übrigens ein erneuter PCR-Test empfohlen.
Für enge Kontaktpersonen wie Mitglieder desselben Haushaltes gilt eine zehntägige Quarantänepflicht. Handelt es sich bei der Infektion um eine besorgniserregende Variante, so müssen auch vollständig Geimpfte oder Genesene in Quarantäne.
Für Geimpfte und Genesene ist eine Quarantäne nach Kontakt mit einer Corona-positiven Person in der Regel nicht nötig. Ob jemand in Quarantäne muss oder nicht, hängt vor allem von der Virusvariante ab, die bei der Kontaktperson nachgewiesen wurde. So müssen Geimpfte und Genese laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bei Kontakt zu einer Person, die mit den Virusvarianten Beta (B.1.351) oder Gamma (P.1) infiziert ist, dennoch in Quarantäne. Für die neu aufgetretene Variante Omikron werden wahrscheinlich die gleichen Regeln gelten.
Voraussetzung für die Ausnahme von der Quarantänepflicht ist allerdings die Symptomfreiheit. Es dürfen keine Krankheitszeichen vorliegen, die auf eine Infektion mit dem Sars-CoV-2 hindeuten. Geimpfte und Genesene sollten über den Zeitraum von zwei Wochen ihren Gesundheitszustand genau beobachten. Kommt es zu Symptomen wie Husten oder Geruchsverlust, so sollte eine selbstangeordnete Quarantäne erfolgen. Eine zeitnahe PCR-Testung muss angeschlossen werden.
Personen, die sich trotz Impfung infizieren, weisen häufig milde oder gar keine Symptome auf. Die Viruslast nimmt bei immunisierten Bürger:innen schneller ab, sie sind demnach nur über einen kurzen Zeitraum ansteckend. Dennoch ist die Übertragung des Virus möglich. Um sicher zu gehen, dass auch unbemerkte Infektionen nicht zur Ansteckung anderer führen, sollten auch Geimpfte und Genesene weiterhin die AHA-Regeln einhalten.
Kommt es dazu, dass sich ein weiteres Familien- oder Haushaltsmitglied als Kontaktperson während der eigenen Quarantäne mit Sars-CoV-2 infiziert, so wird die Quarantäne nicht verlängert. Es gilt: Quarantänezeit von zehn Tagen ab dem Tag der ersten Symptomentwicklung des jeweiligen Haushaltsmitgliedes. Sollte sich die in Quarantäne befindliche Person mit Corona anstecken, so wird eine Isolation angeordnet.
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