Spannender Arbeitstag

PTA überführt BtM-Rezeptfälscher

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Berlin -

Die Angst, die jeder Apothekenmitarbeiter kennt: Ist dieses Rezept gefälscht? Das Team einer Apotheke in Leipzig wurde jetzt mit einem besonders dramatischen Fall konfrontiert: Es handelte sich um ein BtM-Rezept.

Es war eine junge PTA, die den Betrug bemerkte. Ein Mann legte ihr ein Rezept über zwei Packungen von Fentanyl-Pflastern vor. Die Apotheke hatte das Medikament nicht vorrätig, daher wurde der Patient gebeten, am Nachmittag erneut zu erscheinen.

Im Backoffice erfolgte dann eine genauere Kontrolle des handschriftlichen Rezepts. Alle erforderlichen Formalien waren eingehalten: Arztstempel, Unterschrift, Ausstellungsdatum, sogar das „A“, das eine Ausnahme von der 30-Tage-Regelung kennzeichnet, war gesetzt. Stutzig machte die PTA allerdings der Vermerk „Urlaubsvorrat“, der offensichtlich falsch geschrieben war. Sie beschloss, Rücksprache mit der Arztpraxis aus Berlin zu halten.

Die Ärztin informierte sie über den Skandal: Der Patient war in der Praxis bekannt, jedoch wurde kein Rezept ausgestellt, da der BtM-Rezeptblock vor kurzem entwendet worden war. Das Rezept war offenbar gefälscht.

Die Apotheke benachrichtigte nun die Polizei. Die PTA musste den Täter beschreiben und kehrte dann an ihren Arbeitsplatz im Handverkauf zurück, während die Beamten im Pausenraum auf den passenden Moment warteten.

Wie erwartet erschien der Täter zwei Minuten vor Ladenschluss, um seine Medikamente abzuholen. Er wurde sofort von den Polizisten abgeführt.

Das Fälschen von Rezepten gilt als Straftat. Apotheken sollten Vorfälle wie diesen als Anlass nehmen, im Team zu besprechen, woran man Fälschungen erkennt, was beim Umgang mit BtM-Rezepten zu beachten ist und inwieweit Rezepte vor der Abgabe noch einmal durch Kollegen oder Approbierte nach dem Vieraugenprinzip kontrolliert werden sollten.

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