Eine 36 Jahre alte PTA hat eine 82-Jährige Frau getötet. Die Apothekenmitarbeiterin leidet unter akuten paranoiden Schüben und war im vergangenen Jahr in eine Psychiatrie in Potsdam eingeliefert worden. Dort erwürgte sie aufgrund einer Wahnvorstellung ihre Zimmergenossin. Die Strafkammer am Landgericht Potsdam (LG) hielt sie für nicht schuldfähig. Die PTA kann auf Bewährung weiter in einer Apotheke arbeiten.
Die PTA war vor der Tat in einer Apotheke tätig. Bereits während ihrer Schulzeit auf einem Gymnasium habe sie „bei großem Stress Erscheinungen“ gehabt, die sie jedoch wieder in den Griff bekommen habe, sagt ein Gerichtssprecher. Die Frau war zuletzt in ärztlicher Betreuung und erhielt Medikamente. Aufgrund der Nebenwirkungen und einer gewünschten Schwangerschaft sei die Dosierung in Absprache mit einem Arzt verringert worden.
Daraufhin soll sich der Zustand der Frau verschlechtert haben. Vor knapp einem Jahr irrte sie stundenlang im Wald umher, wurde aufgegriffen und in die Klinik für Psychiatrie des Klinikums Ernst-von Bergmann gebracht. Dort teilte sie sich das Zimmer mit einer 82 Jahre alten Frau. Wenige Tage nach der Einweisung sei es zu einem „akuten psychotischen Schub mit Wahnvorstellungen“ gekommen, so der Sprecher.
Die PTA habe in ihrer Zimmergenossin keinen Menschen mehr gesehen. Stattdessen hielt sie die schlafende Frau für einen „Robotermensch, der versucht, ihre Gedanken auszusaugen“, so der Sprecher. Die Seniorin sei von ihr als „entmenschlicht“ betrachtet worden. Die 82-Jährige habe aus Sicht der PTA eine „akute Gefahr für sie dargestellt“. Dagegen habe sie sich gewehrt.
Die Apothekenmitarbeiterin schlug zunächst zweimal mit der Faust in das Gesicht der schlafenden Frau. Dann erwürgte sie sie und legte ein Kissen auf den Kopf der Toten. Im Anschluss habe sie das Klinikpersonal alarmiert. Sie sagte, „im Zimmer ist ein Mord geschehen“, so der Sprecher. Nach der Tat sei sie „aufgewacht“. Die akute Psychose sei weg gewesen.
Bei dem Fall habe es sich um kein normales Strafverfahren gehandelt, so der Sprecher. „Aufgrund der Ermittlungen war klar, dass die Beschuldigte mindestens eine verminderte Schuldfähigkeit erhält.“ Die Kammer habe entscheiden müssen, wie gefährlich sie für die Allgemeinheit ist. Gegen sie sei keine Strafe, sondern „Maßregeln der Besserung und Sicherung“ verhängt worden.
Die Kammer, bestehend aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen, kam am Freitag zu dem Entschluss, dass wegen der Krankheit eine Gefahr für Andere besteht. Die Frau sei schwerkrank. Dass die Maßregeln zur Bewährung ausgesetzt worden seien, geschehe selten, so der Sprecher. Ein Grund dafür sei die geänderte Medikation. Die Frau erhalte andere Arzneimittel, die weniger Nebenwirkung hätten und gut anschlügen.
Die Kammer geht davon aus, dass die Frau ihre Erkrankung mit der neuen Therapie in den Griff bekommen könne, wenn sie die Medikation aufrechterhalte. Die Richter legten fest, dass sich die PTA einmal pro Woche beim Psychiater sowie regelmäßig bei ihrem Bewährungshelfer melden müsse. Zudem wirke die Arbeit in der Apotheke sowie der familiäre Rückhalt stabilisierend. Deshalb sei auf die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verzichtet worden.
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