Ausbildung

PTA-Schulen: Echte Pillen für den Nachwuchs

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Berlin -

Die Abgabe von Arzneimitteln ist ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit einer PTA. Bisher durften die Schulen jedoch keine Medikamente direkt vom Hersteller beziehen. Das soll sich mit dem geplanten „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) ändern.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will den Vertrieb von Arzneimitteln erweitern. Wie Hochschulen sollen dem Referentenentwurf zufolge auch Ausbildungsstätten für Heilberufe für die Ausbildung benötigte Arzneimittel über den Direktvertrieb beziehen können. Diese Veränderung stelle „eine Erleichterung bei der Ausbildung dar“.

Der Vertrieb von Arzneimitteln ist im Arzneimittelgesetz geregelt. Dort wird aufgelistet, an wen Hersteller und Großhändler – außer an Apotheken – Medikamente liefern dürfen. Bisher sind dort beispielsweise Kliniken, Gesundheitsämter und Ärzte bei Impfungen zur Abwendung einer Seuchen- oder Lebensgefahr, spezielle Gelbfieber-Impfstellen, Veterinärbehörden bei Arzneimitteln zur Durchführung öffentlich-rechtlicher Maßnahmen oder Forschungseinrichtungen mit BtM-Erlaubnis genannt. Nun soll ein neuer zehnter Punkt eingefügt werden.

Durch Bundesgesetze geregelte Heilberufe sind neben PTA auch psychologische Psychotherapeuten, Tierärzte, Gesundheits- und Krankenpfleger, Hebammen und Entbindungspfleger, Ergotherapeuten, Logopäden, Orthoptisten, Physiotherapeuten, Masseure und medizinische Bademeister, Notfall- und Rettungssanitäter sowie Altenpfleger.

Ob die Erweiterung des Bezugs für PTA-Schulen sinnvoll ist, ist fraglich. Bisher sei der Direktbezug nicht vermisst worden, sagt Silke Dittmar, Schulleiterin an der Bernd Blindow Schule Heilbronn. „Ich wüsste nicht, wofür wir das brauchen sollten.“ Würden Arzneimittel von Firmen benötigt, schickten die Unternehmen bereits Produkte ohne Wirkstoff oder Umkartons zur Veranschaulichung.

„Ich sehe die Pläne angesichts der Gefahrstoffverordnung kritisch“, sagt sie. Für die Rezeptur würden die Substanzen pur bestellt. Für die Forschung an Hochschulen sei die Regelung mitunter sinnvoll etwa um zu messen, wie lange eine Tablette wirkt. Auch für Altenpfleger könne der Kontakt zu Arzneimitteln in der Ausbildung lehrreich sein.

Zudem ist im gleichen Paragrafen eine weitere Änderung vorgesehen: An Krankenhäuser und Ärzte dürfen nicht mehr Produkte abgegeben werden, wenn es sich um gentechnologisch hergestellte Blutbestandteile handelt.

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