Ab 2023 in Kraft

PTA-Reform im Bundesgesetzblatt

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Berlin -

Die PTA-Reform wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann damit wie geplant am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Es bleibt bei 2,5 Jahren Ausbildungsdauer. Allerdings erhalten die PTA erweiterte Kompetenzen.

Aufsichtspflicht

Obwohl die Länder eigentlich allen PTA eine Ausweitung der Kompetenzen und somit einen Wegfall der Aufsichtspflicht ermöglichen wollten, bleibt es jetzt bei der grundsätzlichen Aufsichtspflicht das Apotheker über die PTA. Das Gesetz sieht eine Ausweitung der Kompetenz und einen Wegfall der Aufsicht unter folgenden Voraussetzungen vor: Möglich ist dies, wenn die PTA bereits eine dreijährige Berufserfahrung vorweisen kann und mindesten seit einem Jahr in der Apotheke angestellt ist sowie die staatliche Prüfung mit dem Gesamtergebnis „gut“ absolviert hat. Außerdem muss die PTA regelmäßige Fortbildungen vorweisen. PTA mit schlechterem Abschluss müssen zwei Jahre Berufserfahrung mehr vorweisen.

Die Ausweitung der Kompetenzen ist limitiert. Ausgenommen sind beispielsweise die Sterilherstellung, die Abgabe von Betäubungsmitteln oder teratogenen Stoffen sowie Einzelimporten. Ausgeschlossen ist außerdem die Vertretung des Apothekenleiters. Die Pflicht zur Aufsicht durch den Apothekenleiter kann nur entfallen, wenn er „sich im Rahmen einer mindestens einjährigen Berufstätigkeit des pharmazeutisch-technischen Assistenten in seinem Verantwortungsbereich vergewissert hat, dass der pharmazeutisch-technische Assistent die pharmazeutischen Tätigkeiten ohne Beaufsichtigung zuverlässig ausführen kann“, heißt es jetzt im PTA-Reformgesetz.

Die Länder hatten sich für eine Verlängerung der PTA-Ausbildung auf mindestens drei Jahre mit einem Stundenumfang von mindestens 4200 Stunden ausgesprochen. Union und SPD im Bundestag konnten sich aber nicht auf eine Verlängerung der Ausbildungszeit verständigen. Als Kompromiss wird stattdessen frühestens 2028 die PTA-Ausbildung erneut auf den Prüfstand kommen.

Ausbildung

Ein Schwerpunkt liegt künftig auf der Stärkung der Beratungskompetenz, da die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten und die fachgerechte Information der Patienten gegenüber der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln deutlich an Bedeutung gewonnen hat. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung werden entsprechend geändert. Die Vermittlung der pharmazeutisch technologischen Kompetenz soll dabei gewährleistet bleiben. Die Ausbildung nach der neuen Regelung soll zum 1. Januar 2023 beginnen. Wer seine PTA-Ausbildung vor dem Inkrafttreten des Reformgesetzes begonnen hat, wird diese nach bisherigen Vorschriften abschließen.

Das Thema Ausbildungsvergütung wird später geregelt: Bundesminister Jens Spahn (CDU) will entsprechend dem Koalitionsvertrag die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen neu ordnen und stärken und dafür ein Gesamtkonzept zusammen mit den Ländern erarbeiten. „Neben Themen wie Schulgeldfreiheit und der Frage der Akademisierung werden auch das Thema Ausbildungsvergütung und damit einhergehende Finanzierungsfragen erörtert.“

„PTA übernehmen in den Apotheken wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben bei der Beratung und der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Diese Kompetenzen stärken wir mit einem modernen Berufsgesetz. Wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte in unserem Gesundheitswesen. Deshalb sind zeitgemäße und attraktive Ausbildungsregelungen so wichtig“, so Spahn zu seinem Gesetz.

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