PTA-Reform: Diese Änderungen sind geplant APOTHEKE ADHOC, 29.08.2019 12:17 Uhr
Das Kabinett hat das PTA-Reformgesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beschlossen, nun geht es ins parlamentarische Verfahren. Was soll sich ändern? Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
Ausbildungsdauer
Auch wenn die von der Apothekengewerkschaft Adexa geforderte Verlängerung der Ausbildung auf drei Jahre nicht durchgesetzt werden soll, gibt es Neuerungen: PTA-Anwärter können ihr halbjähriges Praktikum an unterschiedlichen Orten absolvieren. Von den vorgeschriebenen sechs Monaten sollen „mindestens drei Monate in einer öffentlichen Apotheke“ geleistet werden.
Damit öffnen sich für Azubis möglicherweise auch andere Ausbildungsstätten, etwa die Pharmaindustrie oder Krankenkassen. Ob es Regeln beziehungsweise Vorgaben für die alternativen Ausbildungsorte gibt, geht aus dem Entwurf nicht hervor.
Erweiterung der Lehrinhalte
Schüler sollen im Rahmen der Ausbildung vermehrt auf die wichtigen Tätigkeitsbereiche vorbereitet werden. Neu hinzugefügt wird daher das Themengebiet „Grundlagen des Gesundheitswesens und Rolle der Apotheken, Berufskunde, Fachterminologie, pharmazeutische Gesetzeskunde“ als ein Block mit 120 Stunden. PTA sollen zukünftig die Sorgfaltspflicht bei der Arzneimittelversorgung, die Fachterminologie, die Vorschriften aus der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sowie die sozialrechtlichen Vorschriften und Vereinbarungen zur Abgabe von Medizinprodukten und Hilfsmitteln besser kennen.
Statt auf das Labor, sollen die Auszubildenden stärker auf Abgabe und Beratung vorbereitet werden. Das neue Fach mit Übungen dazu umfasst 230 Stunden. „Botanik und Drogenkunde“ wurde um den Bereich der Phytopharmaka erweitert. Auch das Fach „Arzneimittelkunde“ soll den Zusatz „Beratung und Information“ erhalten. „Medizinproduktekunde“ wurde ergänzt um die Bereiche „Hilfsmittel sowie Information und Beratung“. Den Bereich des Qualitätsmanagements findet man bald im Fach Apothekenpraxis einschließlich EDV.
Lehrstundenanpassung
Kürzungen soll es dagegen in bestehenden Fächern geben: „Chemie und bei den chemisch-pharmazeutischen Übungen“ etwa wird von 480 auf 230 Stunden mehr als halbiert. PTA-Schüler sollen künftig außerdem je 40 Stunden weniger in den Fächern „Allgemeine und pharmazeutische Chemie“ und „Übungen zur Drogenkunde“ unterrichtet werden.
Bei „Galenik“ wird dagegen um 20 Stunden und beim Lehrbereich der „Apothekenpraxis einschließlich EDV“ um 40 Stunden aufgestockt.
Gestrichene Lehrinhalte
„Pflanzenschutzkunde“ und „Physikalische Gerätekunde“ wurden komplett gestrichen.
Kompetenzerweiterung des PTA-Berufes
Laut Entwurf kann der Inhaber ganz oder teilweise auf die Beaufsichtigung der PTA verzichten. Voraussetzung dafür ist, dass die staatliche Prüfung mindestens mit dem Gesamtergebnis „gut“ bestanden wurde, die PTA mindestens drei Jahre Berufserfahrung hat und seit mindestens einem Jahr in der Apotheke beschäftigt ist. Außerdem muss eine regelmäßige Fortbildung in Gestalt eines Zertifikats einer Apothekerkammer nachgewiesen werden. Ausgenommen sind die Sterilherstellung sowie die Abgabe von Betäubungsmitteln, Arzneimitteln mit teratogenen Wirkstoffen und Einzelimporten. Hat die PTA ihre Ausbildung schlechter als „gut“ abgeschlossen, verlängert sich die erforderliche Berufserfahrung um zwei Jahre. Teilzeitbeschäftigungen werden im tatsächlichen Umfang berücksichtigt.
Der Verzicht auf die Beaufsichtigung ist vom Apothekenleiter schriftlich oder elektronisch festzulegen. Dabei hat er auch zu definieren, in welchen Fällen ein Apotheker hinzuzuziehen ist. Erweiterte Kompetenzen im Apothekenbetrieb für PTA seien grundsätzlich limitiert. Eine Vertretung des Apothekenleiters könne nicht in Betracht kommen, heißt es explizit im Entwurf.
Nach dem Beschluss im Kabinett ist nun der nächste Schritt die parlamentarische Beratung im Bundestag, bevor dann frühestens Ende des laufenden Jahres mit einer Verabschiedung zu rechnen ist. Konkret angepasst werden das Gesetz über den PTA-Beruf (PharmTAG), die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PTA-APrV) sowie die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Die Änderungen sollen am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Den Lehranstalten und Betrieben soll damit ausreichend Zeit für die erforderlichen organisatorischen Umstellungen eingeräumt werden.