82-Jährige getötet

PTA muss jeden Apothekenwechsel melden

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Berlin -

Der Tod einer Seniorin, verursacht durch eine nicht schuldfähige PTA, ist brisant. Die Verurteilung der heute 36-Jährigen sorgt für Kontroversen. Die Täterin leidet unter akuten paranoiden Schüben. Mit der neuen Medikation soll sie nach einer Entscheidung des Landgerichts Potsdam (LG) ihre Erkrankung im Griff haben. Sie arbeitet auf Bewährung weiter in einer Apotheke – unter Auflagen.

Die PTA erwürgte vor knapp einem Jahr aufgrund einer Wahnvorstellung ihre Zimmergenossin in einer Psychiatrie. Die Strafkammer am LG geht zwar davon aus, dass sie eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Gleichzeitig kamen die drei Richter und zwei Schöffen aber zu dem Urteil, dass die Apothekenmitarbeiterin, die zuvor in Potsdam tätig war, nicht schuldfähig ist. Statt einer Strafe wurden deshalb „Maßregeln der Besserung und Sicherung“ verhängt.

Nach § 63 Strafgesetzbuch (StGB) kann das Gericht in diesem Fall die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen. Der Beschuldigte muss dabei die rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben. Gleichzeitig müssen die Gesamtwürdigung des Täters und der Tat ergeben, dass von ihm wegen seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, wodurch die Opfer etwa seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder gefährdet werden und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.

Laut Kammer ist die Frau schwerkrank. Die Richter entschieden jedoch, dass die PTA auf Bewährung und unter Auflagen auf freiem Fuß sein darf. Dazu zählt etwa, dass sie an einer neuen Medikation, die gut anschlagen soll, festhält. Die neuen Arzneimittel seien mit weniger Nebenwirkungen verbunden. Zudem muss sich die PTA einmal pro Woche bei ihrem Psychiater sowie regelmäßig bei ihrem Bewährungshelfer melden.

Auch der Beschäftigungsort kommt in den Auflagen der Kammer vor: Der Verurteilten sei auferlegt worden, „jeden Wechsel des Arbeitsplatzes unverzüglich anzuzeigen“, sagt ein Gerichtssprecher. Die Frau war vor der Tat in Potsdam tätig, arbeitet derzeit aber nicht mehr in der brandenburgischen Landeshauptstadt. „Eine explizite Auflage, weiterhin in der Apotheke tätig zu sein, gibt es nicht.“

Die Tätigkeit in der Apotheke trug unter anderem dazu bei, dass die PTA nicht in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde. Das fortbestehende Beschäftigungsverhältnis hatte dem Sprecher zufolge mittelbar Einfluss auf den Bewährungsbeschluss. Zusätzlich zur beruflichen Bindung lägen noch soziale Bindungen im familiären Bereich vor. Die Frau war vor dem Mord nur wenige Tage in der Psychiatrie in Potsdam. Sie teilte sich das Zimmer mit einer 82 Jahre alten Frau. Im Krankenhaus sei es zu einem „akuten psychotischen Schub mit Wahnvorstellungen“ gekommen, so der Sprecher.

Die Apothekenmitarbeiterin habe in ihrer Zimmergenossin keinen Menschen, sondern einen Robotermenschen gesehen, der versucht habe, ihre Gedanken auszusaugen. Die Seniorin sei aus Sicht der PTA als eine „akute Gefahr“ wahrgenommen worden, wogegen sie sich gewehrt habe. Die PTA schlug zunächst zweimal mit der Faust in das Gesicht der schlafenden Frau. Dann erwürgte sie sie und legte ein Kissen auf den Kopf der Toten. Im Anschluss habe sie das Klinikpersonal alarmiert. Sie sagte, „im Zimmer ist ein Mord geschehen“, so der Sprecher. Nach der Tat sei sie „aufgewacht“. Die akute Psychose sei weg gewesen. Die Frage, in wie weit das Krankenhaus Verantwortung für den Fall trägt, wurde vor dem LG in Potsdam nicht verhandelt.

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