Arbeitsrecht

PTA in zwei Apotheken

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Berlin -

Große Gehaltssprünge dürfen PTA in Apotheken nicht erwarten. Die Steigerungen im Gehaltstarifvertrag sind eher bescheiden: Mit 15 Jahren Berufserfahrung verdient ein PTA knapp 600 Euro mehr als ein Berufseinsteiger, weitere Steigerungen gibt es nicht. Angesichts des Fachkräftemangels können Angestellte zwar nachverhandeln und werden oft übertariflich bezahlt, aber es gibt noch einen weiteren Trick, die Kasse aufzubessern: in zwei Apotheken zu arbeiten.

Eine Berliner PTA hat genau das mit ihren beiden Chefs ausgehandelt. Sie arbeitet mit reduzierter Stundenzahl in einer Apotheke und hat einen 450-Euro-Job in der anderen. Da die beiden Apotheken keine Konkurrenten sind, haben die Inhaber kein Problem damit. Und für die Angestellte lohnt sich das Job-Splitting durchaus. Bei der folgenden Beispielrechnung hat die Kanzlei Hönig und Partner geholfen.

Bei einer vollen Stelle mit 40 Wochenstunden erhält eine PTA laut Tarifvertrag im ersten Berufsjahr ein Gehalt von 2017 Euro Brutto. Die gesetzlichen Abzüge summieren sich auf 631,41 Euro – also inklusive Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag sowie die Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Rente-, und Arbeitslosenversicherung. Damit bleibt der PTA ein Nettoverdienst von 1385,59 Euro. Die Kirchensteuer ist gegebenenfalls noch abzuziehen.

Teilt die PTA ihre Arbeitszeit dagegen auf, steht sie unter dem Strich besser da. Für einen 450-Euro-Job muss sie in der „Zweitapotheke“ neun Stunden arbeiten. Zahlt sie hieraus in die Rentenversicherung ein, bleiben 433,35 Euro. Von dieser Pflicht kann man sich aber auf Antrag freistellen lassen, dann bleibt der volle Betrag zur Verfügung.

In ihrem Hauptjob müsste die PTA entsprechend nur noch 31 Stunden arbeiten. Von dem Bruttogehalt von 1567 Euro bleibt nach Abzügen ein Nettoverdienst von 1134,23 Euro. Zusammen mit dem Minijob verdient die PTA somit 1567,58 Euro. Damit hat sie in dieser Variante jeden Monat 181,99 Euro mehr im Portemonnaie. Wenn sie aus dem 450-Euro-Job nicht in die Rente einzahlt, sind es sogar 198,64 Euro.

Auf das ganze Jahr gerechnet kommt die PTA mit zwei Jobs bei gleicher Arbeitszeit auf ein Plus von bis zu 2383,68 Euro. Das ist mit Blick auf den Tarifvertrag beachtlich, wenn man bedenkt, dass sie dafür keine Stunde mehr arbeiten muss.

Einen Haken hat das Job-Splitting: Sollte die PTA arbeitslos werden, berechnet sich das Arbeitslosengeld I nur auf Basis ihrer 31-Stunden-Stelle. Hier bekäme sie entsprechend weniger ausgezahlt. Angesichts des Fachkräftemangels ist das aber eine eher theoretische Gefahr. Was im Alltag vermutlich mehr ins Gewicht fällt, ist der Aufwand: Die PTA mit zwei Jobs muss sich auch um zwei Dienst- und Urlaubspläne kümmern.

Dieses Problem hat sie nicht, wenn die Inhaber sich kennen. Die Variante mit dem Doppeljob kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn ein Apothekerehepaar nicht als OHG arbeitet. Da die Apotheken dann rechtlich getrennt sind, können die Angestellten steuerlich zwei Arbeitgeber haben und damit bares Geld sparen.

Und was bedeutet das für die Chefs? Der Arbeitgeberanteil bei den Abgaben beläuft sich bei einer vollen Stelle auf 381,72 Euro. Für eine 31-Stunden-Stelle muss der Inhaber 296,55 Euro abführen. Der Arbeitgeber im Minijob muss ebenfalls Kranken- und Rentenversicherung sowie Lohnsteuer abführen. Diese summieren sich auf 135 Euro. Beiden Arbeitgeber zusammen zahlen also 431,55 Euro – das sind 49,83 Euro mehr als bei der 40-Stunden-Stelle. Da der Vorteil für die Angestellte aber ungleich größer ist, sollten die Inhaber normalerweise mitspielen. Es sei denn, sie haben grundsätzliche Bedenken, ihre PTA zu teilen.

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