Fünf Tipps zur Plausibilitätsprüfung Nadine Tröbitscher, 20.10.2016 15:24 Uhr
Die Plausibilitätsprüfung ist das A und O der Rezepturherstellung. Ziel der Prüfung ist, etwaige Fehler in der Verordnung herauszufinden und eine über den Haltbarkeitszeitraum stabiles Rezepturarzneimittel herzustellen. Die rationale Therapiefreiheit des Arztes soll dabei erhalten bleiben. Von dem Ergebnis der Prüfung hängt ab, ob eine Rezeptur abgelehnt oder hergestellt wird. Kann eine Rezeptur nicht hergestellt werden, muss die Apotheke dem Verschreibenden eine Alternative anbieten. Im Rahmen eines Expopharm-Vortrages wurden dazu ein paar Tipps gegeben.
Tipp Eins: Medien für die Recherche nutzen.
Für die Recherche der einzelnen Wirk- und Hilfsstoffe können diverse Medien eingesetzt werden: Europäisches Arzneibuch, DAC/NRF, Tabellen für die Rezepturherstellung und die Gesellschaft für Dermopharmazie stellen Hilfen zur Verfügung. In der ersten Recherche werden pharmakologische Fragen beantwortet – gibt es eine Gebrauchsanweisung auf dem Rezept, passt die Kombination der Wirkstoffe, stimmt die Konzentration? Regulatorische Fragen bezüglich der Bedenklichkeit von Arzneistoffen können gar zum Ablehnen einer Rezeptur führen. Auch galenische und patientenindividuelle Fragen dürfen nicht offen bleiben. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Anwendungsbeschränkungen für Kinder und Schwangere.
Tipp Zwei: pH-Optimum und rezeptierbaren Bereich nicht verwechseln.
Häufig kommt es während der Prüfung zu Verwirrungen und unnötigen pH- Problemen. Hierbei kann der rezeptierbare Bereich die Arbeit erleichtern. Der antibiotische Wirkstoff Erythromycin hat ein pH-Optimum von 8,5. Betrachtet man den rezeptierbaren Bereich, ergibt sich ein pH-Bereich von sieben bis zehn. Noch größer ist der Unterschied bei der eingesetzten Basiscreme – ihr pH-Optimum liegt bei fünf bis sechs. Die Grundlage ist aber bei einem pH-Wert von zwei bis zwölf ausreichend stabil.
Tipp Drei: pH-Regulation und Puffer unterscheiden.
Stabilität, Wirksamkeit und Verträglichkeit von Individualrezepturen können durch Korrektur und Einstellung des pH-Wertes gewährleistet werden. Im Vorhinein muss deshalb überlegt werden, welche pH-Verschiebung ein Wirkstoff selbst in der Grundlage verursacht. In einigen Fällen ist dann keine Einstellung mehr nötig. Puffer kommen zum Einsatz, um den pH- Wert einer Rezeptur stabil zu halten. Die Puffermenge von 5 Prozent bezieht sich dabei immer auf die Gesamtmenge der Rezeptur. Säuren oder Basen sind für pH-Verschiebungen geeignet.
Tipp Vier: Haltbarkeit und Aufbrauchfrist festlegen.
Das DAC bietet allgemeine Hinweise bezüglich der Haltbarkeit von Rezepturen. Standardisierte Rezepturen können auch Analogien liefern. Generell unterscheidet man fünf Fälle, um die Haltbarkeit festzulegen. So liefern standardisierte Rezepturen auch über Firmenvorschriften eindeutige Haltbarkeiten. Nicht standardisierte Rezepturen können über die hergestellte Arzneiform und das entsprechende Packmittel chemisch und physikalisch stabil gehalten werden.
Der Einsatz von Drehdosierkruken oder Aluminiumtuben kann zum Beispiel vor Verunreinigungen schützen und die Haltbarkeit des Produktes verlängern. Unkonservierte mikrobiell anfällige Rezepturen müssen in ihrer Haltbarkeit stark begrenzt werden- auf Stunden, Tage oder Wochen. Arzneibuchempfehlungen gelten zum Beispiel für Ohrentropfen. Eine Haltbarkeit von vier Wochen ist festgelegt. Zweifelhafte Stabilitäten werden auf maximal vier Wochen begrenzt.
Tipp Fünf: Sorgfältige Dokumentation als Arbeitserleichterung.
Die Richtlinien zur Dokumentation von Plausibilitäten haben sich in den vergangenen vier Jahren nach Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) geändert. Die neue ApoBetrO hat ein Mehr an Dokumentation mit sich gebracht. Dokumentiert werden kann digital oder in Papierform. Zahlreiche Firmen bieten entsprechend vorgefertigte Formulare oder Software an. Sind alle hergestellten Rezepturen abgelegt, kann dies die zukünftige Arbeit erleichtern. Eine mehrfach verordnete Rezeptur muss dann nur einmal auf Plausibilität geprüft werden.