Nach Angaben der Bundesregierung ist der Bedarf an Blutplasma in Deutschland durch eigene Spenden gedeckt. Pharmaherstellern steht der Bezug und Export von Ausgangsmaterialien innerhalb der EU frei – Plasma zur Fraktionierung kann somit in Drittstaaten bezogen werden. In den vergangenen zehn Jahren gab es stets einen Überschuss, sodass sogar Material exportiert werden konnte.
Die Menge des in Deutschland gespendeten Plasmas zur Fraktionierung beläuft sich auf rund drei Millionen Liter jährlich. In Deutschland fraktioniert wird nur eine Menge von rund zwei Millionen Litern. Somit kam es zwischen 2009 und 2018 jährlich zu einem Überschuss von rund einer Million Litern. Dieser Anteil wurde nicht in Deutschland verarbeitet und konnte exportiert werden. Diese Mengen sind laut Aussagen der Bundesregierung seit Jahren konstant – ein Mangel ist nicht zu befürchten.
Mit der Plasmafraktionierung lassen sich einzelne Proteine aus menschlichem Blut gewinnen. Durch den Einsatz verschiedener physikalischer Methoden (Fällung, Filtration, Adsorption, Elektrophorese) kann die Substanz in einzelne Fraktionen aufgetrennt und weiter aufgereinigt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Löslichkeiten bei wechselnden pH-Werten und Temperaturen können die Eiweiße getrennt werden. Die aus Plasma gewonnenen Arzneimittel werden unter anderem bei Blutgerinnungsstörungen, Störungen der Immunabwehr und nach größeren Blutverlusten eingesetzt.
Anders als bei der Vollblutspende erfolgt bei der Blutplasmaspende eine direkte Auftrennung der Blutbestandteile in Plasma und Restblut – das Trennverfahren erfolgt mittels Plasmapheresegerät. In einer Zentrifuge wird möglichst reines Plasma abgetrennt, dieses wird in einem separaten Beutel gesammelt und gewogen. Das Restblut wird dem Patienten wieder zugeführt. Das fehlende Plasma kann durch Konzentrate oder Albuminlösungen ersetzt werden. Eine Spende dauert bis zu einer Stunde. Der Vorteil gegenüber einer Vollblutspende ist, dass kaum Erythrozyten verloren gehen. Der reine Flüssigkeitsverlust wird durch einströmendes Zellwasser schnell ausgeglichen. Es kommt nur zu einer geringen Belastung für den Spender.
Nach §10 Transfusionsgesetz ist die Zahlung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung an den Spender erlaubt. Bei Vollblutspenden zahlen viele Blutspendedienste 10 bis 20 Euro pro Spende, gespendet werden darf rund sechs Mal im Jahr.
Für eine Plasmaspende erhält man in den meisten Zentren mehr Geld, die Aufwandsentschädigung beläuft sich auf 25 bis 40 Euro. Gespendet werden darf öfter – gesunde Erwachsene können bis zu einmal wöchentlich spenden. Die maximale Spendenanzahl für Plasma beträgt 60 Spenden in einem Jahr.
Desweiteren können Thrombozyten gespendet werden. Die Dauer beträgt bis zu zwei Stunden. Zwischen beiden Spenden sollte ein Abstand von zwei Wochen liegen, die gesamtzahl von 26 Thromboyzytenspenden pro Jahr sollte nicht überschritten werden. Für diese Variante werden ebenfalls Entschädigungen von 25 bis 40 Euro gezahlt. Insgesamt dürfen höchstens 60 Spenden im Jahr aus allen Spendeformen in Kombination geleistet werden.
Vorübergehender Ausschluss: Schwangerschaft, bestimmte Auslandsaufenthalte, Operationen, frische Piercings und Tattoos
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