Die Pille danach wirkt nach der Verhütungspanne, aber vor der Befruchtung. HRA betont als Hersteller zweier Notfallkontrazeptiva, dass die Beratung zwar Fingerspitzengefühl erfordert – jedoch nicht durch Berechnung der fruchtbaren Tage oder Überlegungen zur Auswahl des passenden Wirkstoffes erschwert werden muss.
Notfallkontrazeptiva mit den Wirkstoffen Levonogestrel (PiDaNa) und Ulipristalacetat (EllaOne) sind seit 2015 rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. Immer noch beraten viele Apothekenmitarbeiter ungern zu dem Thema, was oftmals aus eigener Unsicherheit resultiert. Es gibt zahlreiche Hilfestellungen für das Apothekenpersonal, zum Beispiel die Handlungsempfehlungen der Bundesapothekerkammer (BAK). Diese beschreiben ausführlich, auf welche Punkte bei der Beratung geachtet werden muss. Darüber hinaus haben viele Apotheken eigene Vorgehensweisen erarbeitet, zum Teil sollen PTA nicht alleine zu diesem Thema beraten. Auch die ABDA ist in ihrer Stellungnahme zur PTA-Reform der Meinung, dass Notfallkontrazeptiva nicht ohne Aufsicht durch einen Apotheker abgegeben werden sollten.
HRA sieht das gleichzeitige Arbeiten mit verschiedenen Arbeitshilfen als kritisch an, da eine Beratung so unnötig ausgeweitet werden könnte und verweist auf die firmenintern gestaltete vereinfachte Checkliste. Beispielweise wird laut BAK-Arbeitshilfe empfohlen, die Frau persönlich zu beraten und eine Abgabe an Dritte zu vermeiden. Die Abgabe an Mädchen unter 14 Jahren ohne Einverständnis eines Erziehungsberechtigten ist demnach kritisch zu sehen. Die Abwägung, welcher Wirkstoff passend ist, wird meist vom Zeitpunkt der Verhütungspanne abhängig gemacht, der 14. Tag im Zyklus wird als Tag des Eisprungs deklariert.
Apotheker und PTA neigen laut Hersteller dazu, solche Empfehlungen als festgesetzte Regel anzusehen und Abgaben zu verweigern. Viele Kundinnen werden gebeten, Rücksprache mit ihrem Gynäkologen zu halten und sich dort ein Präparat verordnen zu lassen. „Dabei ist die schnellstmögliche Einnahme das oberste Ziel, um eine optimale Wirksamkeit zu erreichen“, betont Larissa Kremer, Apothekerin und Head of Medical bei HRA. Die beste Wirkung bestehe bei Einnahme innerhalb der ersten 24 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr.
Zu Beginn eines Beratungsgespräches wird noch immer häufig der Eisprung berechnet. Der Mythos, dass die Bestimmung zwangsläufig erfolgen muss, um eine Abgabe zu bewilligen, hält sich hartnäckig. Die Frage nach der letzten Periode sollte aber lediglich dazu dienen, die Möglichkeit einer bereits bestehenden Schwangerschaft auszuschließen, so Kremer. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass nur 12 Prozent der Frauen ihren Eisprung tatsächlich am 14. Tag ihres Zyklus haben und Spermien bis zu fünf Tage im weiblichen Körper überleben können.
Ihre Empfehlung lautet somit in den meisten Fällen EllaOne, da das Präparat bis kurz vor dem Eisprung – also noch nach Anstieg des luteinisierenden Hormons (LH) – wirkt. Das ist das Alleinstellungsmerkmal des Arzneistoffes Ulipristalacetat, der noch nicht von Generikaherstellern erhältlich ist. Eine Einnahme kann bis zu 120 Stunden nach der Verhütungspanne erfolgen. Kremer betont, dass es sich bei der Einnahme der Pille danach nicht um eine Abtreibung handelt. Eine bestehende Schwangerschaft wird durch die Einnahme nicht abgebrochen und stellt auch keine Kontraindikation dar.
EllaOne kann zu jedem Zeitpunkt im Zyklus eingenommen werden. Auf ein Levonogestrel-haltiges Präparat sollte nur im Einzelfall zurückgegriffen werden, beispielsweise bei Asthmapatienten, die orale Gluccocorticoide einnehmen, oder Stillende, die eine möglichst kurze Stillpause einlegen möchten. Bei PiDaNa muss nach der Einnahme acht Stunden auf Stillen verzichtet werden, bei EllaOne eine ganze Woche.
Kremer betont, dass Frauen, die eine Abgabe der Pille danach wünschen, verantwortungsvoll handelten: Verhütungspannen gebe es auch bei korrekter Anwendung von Verhütungsmitteln, so liegt der Pearl-Index von Kondomen beispielsweise zwischen 2 und 10.
Für Betroffene ist der Verdacht auf eine ungewollte Schwangerschaft eine Stresssituation, in der Apotheker und PTA durch ein gut strukturiertes Gespräch viele Ängste nehmen können. Den Kundinnen sollte verdeutlicht werden, dass es sich bei den Präparaten nicht um Hormon-Bomben handele und die Nebenwirkungen relativ gering seien, so Kremer. Eine Abgabe an Mädchen unter 14 Jahren sei gesetzlich nicht untersagt und die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten sei hier nicht zwangsläufig einzuholen. Eine Dokumentation der Abgabe oder das Kopieren des Personalausweises seien nicht nötig und nach Datenschutzbestimmungen zum Teil untersagt.
Durch die Entlassung aus der Verschreibungspflicht kann eine möglichst frühe Einnahme des Notfallkontrazeptivums erfolgen. Wie von Kremer berichtet, wird die Abgabe in manchen Fällen immer noch verweigert, obwohl die Frau das Präparat hätte nehmen können. Das „Wegschicken“ könne im schlimmsten Fall zu einer ungewollten Schwangerschaft führen. „Eine Beratung in der Apotheke kann von Approbierten sowie von PTA erfolgen“, betont Kremer. „Manchmal ist es entscheidender, dass die Frau von einer Frau beraten werden kann.“
Die Kundinnen seien in dieser außergewöhnlichen Situation oft nicht sehr aufmerksam, sodass das Aushändigen eines Informationsblattes zum Nachlesen zu Hause hilfreich sein könne. HRA bietet Beratungs-Kits mit Checklisten an, die der Kundin als „Reminder“ mitgegeben werden können. Ziel des Unternehmens ist es, dass Apothekenmitarbeiter vor dem Thema „Pille danach“ nicht mehr zurückschrecken und sicher in der Beratung werden. Hierfür werden zusätzlich Inhouse-Schulungen angeboten.
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