Explosives Nachweisreagenz: Pikrinsäure sorgte in den vergangenen Monaten immer wieder für Großeinsätze von Feuerwehr und Polizei. Apotheken müssen die Chemikalie nicht mehr zwingend vorrätig halten, jedoch ist sie als Überbleibsel noch in einigen Laboren zu finden.
Pikrinsäure oder 2,4,6-Trinitrophenol wurde in der Apotheke zur Identitätsprüfung von Benzylpenicillin, Chloroquin oder Pethiden verwendet. Denn die Säure bildet mit vielen Stoffen Salze, sogenannte Pikrate, die aufgrund ihrer starken Färbung leicht zu identifizieren sind. Pikrinsäure findet außerdem in der Chemieausbildung zum Nachweis von Alkaloiden, Aromaten und Aminen Anwendung.
Die starke Säure ist in trockenem Zustand oder mit einem Wassergehalt von weniger als 30 Prozent hoch explosiv und unterliegt in diesem Zustand dem Sprengstoffgesetz. Schon eine kleine Erschütterung oder ein Schlag genügen, um eine Explosion auszulösen. Auch Reibung, die beim Öffnen des Gefäßes entstehen kann, kann eine Detonation durch trockenen Pikrinsäurekristalle auslösen. Apotheken sollten daher immer darauf achten, dass mindestens ein Drittel Wasser im Aufbewahrungsgefäß sein sollte.
Entdeckt die Apotheke einen Behälter mit undefinierter Pikrinsäure, muss eine Bewertung der Gefährlichkeit erfolgen. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten:
Trift mindestens ein Punkt zu, soll das Gefäß weder geöffnet noch verlagert werden. Der Lagerort muss verschlossen werden und darf bis zur Abholung nicht mehr betreten werden. Zur Entsorgung ist das Landeskriminalamt (LKA) zu informieren. Vielerorts ist der Fachbereich „Sprengtechnik/Entschärfung“ zuständig.
Phlegmatisierte Pikrinsäure mit einem Wassergehalt von mehr als 30 Prozent wird als nicht explosiv eingestuft. Die Entsorgung der als Laborchemikalie eingestuften Säure kann durch einen Fachbetrieb erfolgen. Bestehen jedoch Zweifel, sollte das LKA informiert werden.
Außer in Apotheken gehört die Pikrinsäure auch in einigen Schulen zum Inventar. Sie wird dort zum Anfärben von Präparaten in der Mikroskopie eingesetzt oder um Zucker im Blut nachzuweisen. Der Einsatz der gefährlichen Substanz ist in den meisten Fällen jedoch obsolet, da inzwischen Reagenzien mit weniger Gefahrenpotential existieren. Schülern ist der Umgang mit der Chemikalie jedoch aus Sicherheitsgründen verboten.
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