Obsolete Rezeptursubstanzen: Phenol, Resorcin und Teer Alexandra Negt, 07.02.2020 09:25 Uhr
Einst Mittel der Wahl, heute aufgrund des toxischen Potentials bedenklich: Phenolische Verbindungen wie Phenol, Resorcin und verschiedene Holzteere wurden früher gegen verschiedene Hauterkrankungen eingesetzt. Diese Wirkstoffe haben eine lokalanästhetische, antiseptische und zum Teil schälende Wirkung. Heute weiß man, wie giftig diese Verbindungen sein können – zum Teil rufen sie schwere allergische Reaktionen hervor und sind krebserregend.
Phenol
Phenol liegt als farbloser, kristalliner Feststoff vor und ist der einfachste Vertreter der Phenole. Die Substanz wurde 1834 bei der Destillation von Steinkohlenteer entdeckt und seit 1865 als Antiseptikum verwendet. Hierfür wurde die Lösung auf 5 Prozent verdünnt. Im 19. Jahrhundert gab es kaum Desinfektionsmittel, somit war Phenol das Mittel der Wahl. Als akute Nebenwirkung traten Hautirritationen auf. Diese Nebenwirkung führte dazu, dass Phenol bald durch Derivate ersetzt wurde. Diese Abkömmlinge besitzen neben der OH-Gruppe eine weitere reaktive Gruppe (beispielsweise eine Methylgruppe).
Kresole sind ein Beispiel für methylierte Phenole – sie haben ein größeres Wirkspektrum und kommen als Oberflächendesinfektionsmittel zum Einsatz. Sie wirken bakterizid, insektizid und fungizid. Auch Derivate sind giftig – ein dermaler Einsatz ist verboten. Eine Resorption über die Haut erfolgt schnell. Eine akute Vergiftung äußert sich in Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, Krämpfen und Atemlähmung. Kresole sind als karzinogen eingestuft.
Resorcin
Das Benzol-Derivat wird in der Dermatologie als Desinfektionsmittel eingesetzt. Neben der antiseptischen Wirkung weist der Stoff eine keratolytische Wirkung auf. Heute wird Resorcin in Salben nur noch selten eingesetzt. Eine Indikation, in der der Wirkstoff häufig zum Einsatz kam, waren schwere Dermatosen der Kopfhaut.
Castellani-Lösung: Die Lösung wurde in den 1920er Jahren entwickelt und enthält verschiedene desinfizierende Anteile. Neben Resorcin sind Phenol, Fuchsin, Aceton und Chlorocresol enthalten. Es gibt drei Varianten: farblos, rot und grün. Die Lösungen haben eine adstringierende, austrocknende und juckreizstillende Wirkung. Aufgrund der schweren unerwünschten Arzneimittelwirkungen findet diese Mischung heute keine Verwendung mehr. Unter der Anwendung kann es zu Hautnekrosen kommen. Das NRF bietet als Alternative eine ethanolische Fuchsin-Lösung an (NRF 11.26).
Zusammensetzung Solutio Castellani
- Ethanolische Fuchsinlösung 10,0 g
- Phenol 5,0 g
- Borsäure 1,0 g
- Aceton 5,0 g
- Resorcin 10,0 g
- Wasser für Injektionszwecke ad 100,0 g
Resorcin darf aufgrund der hohen Toxizität nicht oral eingenommen werden. Als letale Dosis gelten 12 g, bei geringeren Dosierungen kann es zu Krämpfen, Komazuständen und Atemlähmung kommen.
Holzteere
Bei Holzteer handelt es sich um eine braunschwarze, klebrige Flüssigkeit. Das nicht wasserlösliche Gemisch organischer Substanzen entsteht bei der Pyrolyse (thermo-chemische Umwandlung) von Holz. Man unterscheidet Pech und Teer. Holzteere enthalten Phenole, Terpene, Harze, Aromaten, Kresole, Paraffine und weitere Substanzen. Im Gegensatz zu Steinkohlenteer enthält Holzteer keine Teerbasen.
Früher wurde das Gemisch als Desinfektionsmittel und zur Behandlung von nässenden Hautkrankheiten verwendet. Im Mittelalter wurden Leinentücher in Holzteerlösung getränkt und als großflächiges Wundpflaster genutzt. Die zähe Masse findet heute beim Hufbeschlag noch Verwendung. Beim Klauenschneidung wird Holzteer als Lösung aufgetragen, um Infektionen zu vermeiden.
Naphtalin und 2-Naphtol
Die Substanzen wurden Anfang des 19. Jahrhunderts aus Steinkohlenteer isoliert. Naphtalin und 2-Naphtol können auch aus Holzteeren gewonnen werden. Naphtalin sublimiert bereits bei Raumtemperatur und wurde deshalb lange Zeit in Mottenkugeln und -papier verwendet – die insektizide Wirksamkeit ist gering.
Beide Stoffe führen auf der Haut zu starken Reizungen. Darüber hinaus kommt es zur Dermatitis. Dringen die Substanzen in den Blutkreislauf vor, schädigen sie die roten Blutkörperchen. Werden die Stoffe eingeatmet, kann es zu Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen und Verwirrtheitszuständen kommen. Oral eingenommen kommt es zu gastrointestinalen Störungen und Tremor. Die aromatischen Kohlenwasserstoffe stehen im Verdacht, krebserregend zu sein. Naphtalin und 2-Naphtol gelten als hepatotoxisch und nephrotoxisch. Die letale Dosis liegt bei 5 g. Es sind Todesfälle bei Kindern nach großflächiger dermaler Anwendung bekannt.
In kosmetischen Mitteln darf Naphthalin nicht enthalten sein. Die Kosmetikverordnung erlaubt die Anwesenheit kleinster Mengen, sofern sich diese trotz guter Herstellungspraxis (GMP-Bedingungen) nicht vermeiden lassen. Napthtaline können durch Verunreinigungen natürlicher oder synthetischer Bestandteile, den Herstellungsprozess oder durch die Lagerung in das Endprodukt gelangen.