Der PTA-Beruf soll attraktiver werden – darüber sind sich die Beteiligten einig. Wie dies geschehen soll, spaltet jedoch Politik, Ausbilder und Angestelltenvertreter. Burkhard Pölzing, Leiter der Völker-Schule Osnabrück und Apotheker hält eine Kompetenzerweiterung für PTA für einen wichtigen Meilenstein bei diesem Ziel. Er spricht sich für eine Zusatzschulung nach der Ausbildung aus – auch als Chance für Apotheken.
Der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum PTA-Reformgesetz sieht vor, dass erfahrene PTA ohne Aufsicht eines Apothekers selbstständiger arbeiten dürfen. Diese Ausweitung der Kompetenz soll an bestimmte Voraussetzungen wie die Abschlussnote „gut“ und drei Jahre Berufserfahrung geknüpft sein. Laut Entwurf soll der Inhaber dann ganz oder teilweise auf die Beaufsichtigung der PTA verzichten können.
Auch der Bundesrat stellte vergangene Woche fest, dass die Kompetenzerweiterung für PTA ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Berufsbildes sei. In seiner Abschlussempfehlung mahnte er jedoch zu einer nochmaligen kritischen Prüfung des Punktes – unter anderem, weil die Ausbildung generell nicht erweitert und auch nicht unter Berücksichtigung einer aktuellen berufspädagogischen Entwicklung angepasst wurde.
Pölzing hält den Vorschlag des BMG nicht für zielführend. Er schlägt stattdessen vor, für fertig ausgebildete PTA einen Zusatzlehrgang anzubieten. Nach der zweieinhalbjährigen Ausbildung sollten sie die Chance einer „optionalen Aufstiegsqualifzierung“ in Form eines Kurses an der PTA-Schule erhalten. „Nicht jede PTA will eine Kompetenzerweiterung und mehr Verantwortung“, sagt der Schulleiter.
Die Ausbildung werde dadurch für diejenigen attraktiver, die sich Aufstiegsmöglichkeiten wünschten, so Pölzing. Die Zusatzschulung könnte ein halbes Jahr dauern und vollschulisch oder über einen längeren Zeitraum berufsbegleitend angeboten werden. Die Attraktivität einer nebenberuflichen Schulung sei nicht zu unterschätzen, betont er. Denn dadurch behielten die PTA weiter einen Fuß in der Apotheke und gleichzeitig würden die Weichen für eine Kompetenzerweiterung gestellt.
Pölzing verwies in diesem Zusammenhang auf die bis 1969 angebotene Ausbildung des Apothekerassistenten. Der sogenannte Vorexaminierte habe mit der zweijährigen Ausbildung besondere Rechte wie Apothekervertretung und Abzeichnungsbefugung erlangt, sagt er. Bereits bei der 1968 geschaffenen PTA-Ausbildung wurde über ähnliche Kompetenzen diskutiert, diese dann aber verworfen.
Die PTA-Ausbildung könne deshalb nicht als Ersatz für die Ausbildung zum Apothekerassistenten gesehen werden, so Pölzing. „Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es mit einer Zusatzausbildung gut funktioniert.“ PTA könnten dann die gleichen Rechte wie die Assistenten erhalten. „Apotheken haben dadurch die Chance, fehlendes Personal zu besetzen.“ Zudem könne die Lücke, die der Fachkräftemangel bei Approbierten schaffe, eher geschlossen werden.
Pölzing schlägt ein Modellprojekt vor, um die Zusatzschulung zu testen. „Wenn der Gesetzgeber uns das ermöglicht, würden wir sie sofort anbieten.“ Der Schulleiter und Kollegen etwa aus Ellwangen haben den Gedanken, grundsätzlich einen optionalen Zusatzlehrgang an die PTA-Ausbildung anzuhängen, bereits besprochen. Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Theoretische und Praktische Ausbildung“ (TuPA) bei der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) habe es dazu generell bereits einen Austausch gegeben.
APOTHEKE ADHOC Debatte