Die NRF-Vorschrift 11.24 kommt in vielen Apotheken so häufig vor, dass im losen Blattwerk ein Klebchen zur Markierung angebracht ist. Nun müssen sich PTA bei der Herstellung des Gels zur Schweißhemmung umstellen – das Aluminiumchlorid-Gel erhält einen abweichenden Herstellprozess.
Das Aluminiumchlorid-Hexahydrat-Gel gehört in vielen Apotheken zu den Rezepturen, die regelmäßig hergestellt werden. Viele Kund:innen schwören auf die schweißhemmende Wirkung des hochkonzentrierten Antitranspirants und kommen regelmäßig wieder. In der Rezeptur ist die Herstellung vor allem an stressigen Tagen nicht ganz so beliebt, denn das Quellen des Gelbildners kostet Zeit. Durch eine angepasste Vorschrift soll die Zubereitung nun schneller homogen werden.
Das Gel enthält nur drei Inhaltsstoffe: Aluminiumchlorid-Hexahydrat, Hydroxyethylcellulose 250 und gereinigtes Wasser. In früheren Herstellvorschriften wurde zunächst das Salz im Wasser gelöst. Anschließend wurde der Gelbildner aufgestreut. Das hatte eine anfängliche Klumpenbildung zur Folge. Nach und nach mussten die Agglomerate mittels Pistills zerdrückt werden. Eine Abfüllung sollte erst nach vollständiger Quellung erfolgen.
Nach der neuen Vorschrift soll zunächst Aluminiumchlorid-Hexahydrat mit Hydroxyethylcellulose vermengt werden. Durch die Homogenisierung der trockenen Substanzen wird eine Klümpchenbildung nach Wasserzugabe minimiert. Dennoch: Eine Stunde sollte das Gel stehen, bevor es abgefüllt wird. Innerhalb der Inprozesskontrollen muss weiterhin überprüft werden, ob alle Agglomerate beseitigt wurden.
An Haltbarkeit und Anwendung hat sich nichts geändert. Das Gel ist durch die große Menge Aluminiumchlorid ausreichend konserviert und kann sechs Monate lang angewendet werden (Laufzeit in der Spenderdose oder im Deo-Roller sechs Monate, im Weithalsglas 1 Jahr). In den ersten zwei Wochen sollte das Produkt jeden zweiten Tag vor dem Schlafengehen angewendet werden. Später reicht mitunter eine einmal wöchentliche Anwendung.
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