Lohnzahlung

Monatsanfang und das Gehalt fehlt?

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Berlin -

Zahltag: Pünktlich zum Monatsanfang werden bei den meisten Angestellten diverse Daueraufträge wie die Wohnungsmiete, der Beitrag fürs Fitnessstudio oder auch verschiedene Versicherungen vom Konto abgebucht. Doch was tun, wenn das Gehalt nicht pünktlich eingegangen ist? Rechtsanwältin Minou Hansen von der Adexa klärt auf.

Ist das Gehalt zum ersten eines Monats nicht auf dem Konto, kann der Betroffene schnell Probleme bekommen: Er rutscht ins Minus, der Dispokredit muss ausgeschöpft werden. Ist kein Dispokredit eingerichtet, kann es sein, dass die Bank mangels Guthaben keine Überweisungen ausführt. Daraus resultieren unabsehbare Kosten für den Arbeitnehmer.

Ein Blick in den Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) beziehungsweise Rahmentarifvertrag (RTV) zeigt, welche Ansprüche Arbeitnehmer haben: „Die Auszahlung des Gehaltes erfolgt nachträglich, und zwar so, dass es dem Mitarbeiter spätestens am vorletzten Banktag eines jeden Monats während der Arbeitszeit zur Verfügung steht.“ Dieser Passus gilt, wenn Tarifbindung besteht oder falls sich beide Seiten vertraglich darauf verständigen, den (B)RTV anzuerkennen.

Hansen rät bei auftretenden Problemen zunächst dazu, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und die aus der verspäteten Gehaltsüberweisung entstehenden Folgen zu erläutern. Oftmals ließen sich die Probleme so schon aus der Welt schaffen.

Sollte die Problematik trotz eines Gesprächs weiterhin bestehen bleiben und es kommt erneut zu einer Verspätung, kann der Arbeitnehmer nach § 280 und § 288 BGB Schadensersatzansprüche geltend machen. Entstandene Kosten, beispielsweise durch die Nichtausführung von Überweisungen oder die anderweitige Beschaffung von Geld, müssen auf Nachweis vom Arbeitgeber zurückgezahlt werden. Eine formelle Mahnung hierfür sei aufgrund der klar definierten Fristen im (B)RTV nicht erforderlich.

Droht der Apotheke sogar die Insolvenz, ist laut Hansen rasches Handeln erforderlich: Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss der Antrag für die Zahlung des gesetzlich vorgesehenen Insolvenzgeldes innerhalb von zwei Monaten bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Dieses wird dann für einen Zeitraum von drei Monaten gezahlt.

Ab welchem Zahlungsrückstand eine Arbeitsverweigerung durch den Arbeitnehmer gerechtfertigt ist, ist nicht eindeutig. Die Rechtssprechung schwankt zwischen 1,5 und 2 Monatsgehältern. Sinnvoll sei es laut Hansen auch, diese Arbeitsverweigerung im Voraus schriftlich abzumahnen, um eine unter Umständen eintretende fristlose Kündigung vorzubereiten. In jedem Fall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den Schadensersatz.

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