Limit für geringfügige Beschäftigung erhöht

Minijob: 70 Euro mehr verdienen

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Berlin -

Die Minijob-Grenze erhöht sich zum 1.Oktober um 70 Euro und wird sich künftig am gesetzlichen Mindestlohn orientieren.

Geringfügig Beschäftigte durften bisher durchschnittlich 450 Euro im Monat verdienen. Auf ein Geschäftsjahr gerechnet sollten 5400 Euro nicht überschritten werden. Dies ändert sich ab Oktober. Die Minijob-Grenze steigt um 70 auf 520 Euro und orientiert sich zudem künftig am gesetzlichen Mindestlohn. Steigt dieser, wird auch das Limit für geringfügige Beschäftigungen angehoben. Wird die Verdienstgrenze überschritten, liegt eine versicherungspflichtige Beschäftigung vor.

Auf den Jahresschnitt kommt es an

Beschäftigte im Minijob können demnach zehn Stunden in der Woche arbeiten, wenn sie den gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro erhalten. Im Monat wären das maximal 43,33 Stunden, um im 520-Euro-Limit zu bleiben, so Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Die Stundenzahl reduziere sich entsprechend, wenn mehr als der Mindestlohn verdient wird. Ab Oktober dürfen somit jährlich 6240 Euro verdient werden. Zuschläge für Feiertags-oder Nachtarbeit sowie steuerfreie Zuschläge werden bei der Verdienstgrenze nicht berechnet. Doch wie sieht es bei einer Überschreitung der Grenze aus? Das ist laut Bauer kein Problem, solange die Grenze des Jahresverdienst eingehalten wird.

Mehrarbeit wenn Kolleg:innen ausfallen

Neu sei zudem eine 1040 Monatsgrenze: Fallen Kolleg:innen krankheitsbedingt aus, dürfen Arbeitnehmer:innen maximal zwei Monate im Jahr jeweils 1040 Euro verdienen. Mit diesem Spielraum sei es ausnahmsweise möglich, 7280 Euro im Jahr zu verdienen, erklärt Bauer.

Der Verdienst aus einem Minijob muss in der Steuererklärung nicht mehr angegeben werden. In der Regel werde dieser pauschal versteuert und sei sozialversicherungsfrei. Arbeitnehmer:innen zahlen zudem weder in die Arbeitslosenversicherung noch in die gesetzliche Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung ein. Minijobs sind rentenversicherungspflichtig, eine Befreiung kann jedoch beantragt werden.

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