Ein Streit, ein Messer und eine beherzte PTA: In Ahlen hat eine Apothekenmitarbeiterin am späten Freitagnachmittag einem Mann geholfen. Die 30-Jährige wurde von einer Passantin in einen Netto-Markt gerufen, in den sich der Verletzte nach einem blutigen Streit flüchtete.
Gegen 17.30 Uhr kam es auf einem Parkplatz der Supermarktfiliale zu einem Streit zwischen einem 35- und einem 32-Jährigen. Nachdem der ältere Mann geschlagen und zu Boden gestoßen wurde, zückte der jüngere ein Messer. Der 35-Jährige entriss seinem Gegner die Waffe und verletzte ihn damit bei einem Handgemenge am Hals.
Der Geschädigte floh in den Netto-Markt. Von dort eilte eine Kundin in die nahe gelegene Bußmanns Nord-Apotheke und bat um Hilfe. Die PTA Annika Becker zögerte nicht lange, packte den Erste-Hilfe-Koffer und begleitete die Frau zu dem verletzten Mann. Die Angestellte, die bereits für den Malteser Unfalldienst tätig war, versuchte die Blutung zu stillen.
Die Situation sei „nicht ohne“ gewesen, sagt PKA Susanne Schmitz, die von ihrer Kollegin am nächsten Tag über den Zwischenfall informiert wurde. „Ich hätte das nicht gekonnt“, sagt sie. „Er muss wohl stark geblutet haben. Frau Becker ist aber eine, die anpackt.“ Sie habe den Messerstecher, der ebenfalls in dem Supermarkt gekommen war, hinausgeschickt.
Die PTA sei bis zum Eintreffen des Notarztes vor Ort geblieben. Danach ging sie zurück in die Apotheke zu ihrer Kollegin und beendete ihre Schicht um 18.30 Uhr. In dieser Woche muss sie nicht arbeiten. „Ihr geht es gut“, sagt Schmitz. „Ich kann mich nicht entsinnen, dass so etwas schon einmal vorgekommen ist“, so die PKA, die seit 1985 in der Apotheke tätig ist.
Der Polizei zufolge war der Messerstecher geständig. Er wartete am Freitag auf die Polizei, stellte sich und wurde widerstandslos festgenommen. Das Messer übergab er den Beamten. Der verletzte Mann wurde in ein Krankenhaus nach Münster gebracht und dort operiert. Er sei nicht lebensgefährlich verletzt gewesen, so eine Polizeisprecherin. Bei dem Streit soll es sich um eine „Familiengeschichte“ gehalten haben.
Wer in einem Notfall keine Hilfe leistet, macht sich laut § 323c StGB strafbar. Der Paragraf gilt beispielsweise, wenn die Hilfeleistung bewusst unterlassen werde und die Person in Kauf nehme, dass der Verletzte keine rechtzeitige Hilfe erhalte. Dabei ist eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich. Als nicht zumutbar Hilfeleistungen gelten laut dem Versicherungsunternehmen Ergo demnach Situationen, in denen die Helfer erhebliche eigene Gefahren eingehen müssen.
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