Apotheker:innen und PTA, die im Impfzentrum arbeiten, können auf eine höhere Vergütung hoffen: Die Bundesregierung soll laut Beschluss des Bundesrats prüfen, ob die Tätigkeit von der Sozialversicherungspflicht freigestellt werden kann. Denn für die ärztlichen Kollegen hat die Länderkammer das bereits beschlossen. Sie bekommen mehr Netto aus dem Einsatz im Impfzentrum.
Ärzt:innen verdienen im Impfzentrum sowieso etwas mehr als Apotheker:innen – und deutlich mehr als PTA. Und jetzt werden die Mediziner:innen zusätzlich entlastet: Ihre Einnahmen im Impfzentrum sind bis Jahresende sozialversicherungsfrei. Der Bundesrat hat eine entsprechende Ausnahmeregelung durchgewinkt.
Mit dem MTA-Reformgesetz wurde das Sozialgesetzbuch IV um folgenden Eintrag ergänzt: „Einnahmen aus Tätigkeiten als Ärztin oder Arzt in einem Impfzentrum im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung oder einem dort angegliederten mobilen Impfteam sind in der Zeit vom 15. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 nicht beitragspflichtig.“ Die Bundesregierung will mit diesem finanziellen Anreiz mehr Ärzt:innen für die Impfzentren oder mobilen Impf-Teams gewinnen. Die Regelung gilt nach Inkrafttreten rückwirkend ab dem 15. Dezember 2020.
Das Land Berlin hat im Bundesrat den Antrag gestellt, diese Regelung auf das pharmazeutische Personal zu erweitern. Mit dem Beschluss der Länderkammer wird die Bundesregierung gebeten, zu prüfen, „ob die Beitragspflicht in der Sozialversicherung in derselben Weise auch für die Tätigkeiten als Apothekerin oder Apotheker sowie als pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent (pharmazeutisches Personal) gemäß dem neuen § 130 SGB IV entfallen kann“. Und ob „diese Personen auch kraft Gesetzes über den Unfallversicherungsträger des jeweiligen Impfzentrums versichert sein können“.
Aufgrund der angestrebten Massenimpfungen und des komplexen Vorbereitungsprozesses der verfügbaren Covid-19-Impofstoffe sei es sinnvoll, in den Impfzentren oder den mobilen Teams die Impfstoffvorbereitung separat und konzentriert durchzuführen, so die Begründung des Bundesrats. Diese personalintensive Aufgabe könne nur erfüllt werden, wenn pharmazeutisches Personal zusätzlich in den Impfzentren und mobilen Impfteams arbeitet. Es bestehe ein überragendes Interesse der Allgemeinheit an der schnellen und sicheren Impfung weiter Teile der Bevölkerung. „Das pharmazeutische Personal handelt wie die Ärzte im Interesse des Gemeinwohls, zum Schutz von Leben und Gesundheit“, so der Bundesrat.
In den Impfzentren bestehe neben dem ärztlichem Personal ebenso kurzfristig „ein nennenswerter Bedarf an pharmazeutischem Personal“. Der parallele, gemeinsame Einsatz sei „unabdingbar für eine effiziente fachgerechte Aufbereitung beziehungsweise Verabreichung der Impfstoffe“. Die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) beschafften Impfstoffe stünden bisher ausschließlich in unkonservierten Mehrdosenbehältnissen zur Verfügung, die teilweise vor der Entnahme der Impfdosis auch noch nach sehr konkreten Herstellervorgaben rekonstituiert werden müssen. Damit sei der Einsatz im Regelversorgungssystem nur bedingt möglich.
Deshalb soll den Apotheker:innen und PTA die Tätigkeit im Impfzentrum schmackhaft gemacht werden: „Um den Bedarf an pharmazeutischem Personal in den Impfzentren oder den mobilen Impfteams für dieses streng definierte komplexe Verfahren der Vorbereitung anwendungsfertiger Spritzen decken zu können, soll das Engagement von Apothekerinnen und Apothekern sowie pharmazeutisch-technischer Assistentinnen und Assistenten durch die Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung und die Unfallversicherung kraft Gesetzes ab- gesichert werden.“
Die für die Ärzt:innen getroffenen Regelungen müssten auf das pharmazeutische Personal übertragen werden. „So kann ein Hindernis für den dringend benötigten Einsatz beseitigt und das benötigte Personal gewonnen werden“, heißt es im Beschluss der Länderkammer.
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