Mehr als zwei Millionen Deutsche sind süchtig nach Arzneimitteln. Vermuten Apothekenmitarbeiter einen Medikamentenmissbrauch, müssen sie handeln: Das fordert die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). So können PTA dann vorgehen.
Tipp eins: Kritische Medikamente. Geschätzte 5 Prozent der verordneten Arzneimittel haben Suchtpotenzial; bei ihnen sollten PTA aufmerksam sein. Zu diesen Medikamenten gehören Benzodiazepine, Opiate und nichtopioide Analgetika, Sedativa, Tranquilizer und Stimulanzien. Arzneimittel, bei denen zwar keine Abhängigkeitsgefahr besteht, die aber trotzdem häufig missbräuchlich eingenommen werden, sind beispielsweise Schilddrüsen- oder Wachstumshormone.
Tipp zwei: Auf Indizien achten. Hinweise auf eine Abhängigkeit können häufige Apothekenbesuche, die gewünschten Medikamentenmengen, Dosierungssteigerungen, Rezepte von verschiedenen Ärzten oder Verschreibungen auf Privatrezepten sein. Darüber hinaus sollten PTA hellhörig werden, wenn sich der Patient ein Mittel in mehreren Apotheken zu beschaffen scheint. Weitere Indizien sind Betrugsversuche wie Rezeptfälschungen oder angeblicher Rezeptverlust.
Tipp drei: Den Chef informieren. Nach der ApBetrO sind PTA verpflichtet, den Inhaber oder Apothekenleiter über einen etwaigen Medikamentenmissbrauch zu informieren. Das gilt insbesondere, wenn ein gefälschtes Rezept vorgelegt wird. Der Apotheker muss daraufhin Maßnahmen treffen, um die Gefahr des Missbrauchs abzuwehren. Dazu gehört die Meldung an die verschreibenden Ärzte. In anonymisierter Form kann die Arzneimittelkommission Deutscher Apotheker (AMK) informiert werden. So werden Informationen gesammelt, welche Medikamente süchtig machen können.
Tipp vier: Behutsam ansprechen. Die Medikamentenabgabe schlicht zu verweigern und den Patienten an den Arzt zu verweisen, löst das Problem auf lange Sicht meist nicht. Der Kunde sucht dann etwa eine andere Apotheke auf und sein Vertrauen in den PTA wird damit womöglich beschädigt. PTA könnten dem Patienten stattdessen das gewünschte OTC-Arzneimittel etwa nur in geringerer Menge herauszugeben, zugleich ein Beratungsgespräch über die Missbrauchsgefahr anbieten und auf einen Arztbesuch hinweisen.
Die Beratung von abhängigen Patienten ist nicht einfach. Nicht jeder Kunde erkennt selbst, dass er süchtig ist und Hilfe benötigt. PTA sollten mehrere Kontakte und Gespräche einplanen. Ein Beratungsgespräch in diskreter Atmosphäre, am besten im Beratungsraum, ist sinnvoll. Der Kunde merkt dadurch, dass sich der Mitarbeiter für ihn Zeit nehmen will. PTA können dem Patienten auch Hinweise zu Selbsthilfegruppen oder Suchtberatungsstellen geben.
Tipp fünf: Prävention. Um den Missbrauch oder die Abhängigkeit von Arzneimitteln zu verhindern, können PTA und Apotheker Aufklärungsarbeit leisten. Manche Patienten wissen beispielsweise gar nicht, dass auch rezeptfreie Medikamente abhängig machen können. Vorträge in Schulen oder Seniorenheimen bieten sich an. Die ABDA stellt für die Vorträge Materialien zum freien Download auf ihrer Webseite zur Verfügung.
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