Das Ende der Maskenpflicht im Handel naht. Am Sonntag läuft die Übergangsfrist der bisherigen bundesweiten Schutzmaßnahmen ab – dann können die Beschränkungen noch in Hot-Spots ausgerufen werden. Wie viele große Handelsketten empfehlen die meisten Apotheken lediglich, das Tragen der Masken aufrechtzuerhalten. Denn was die Angestellten nicht brauchen, sind Debatten und Streitereien mit den Kund:innen. Es gibt aber auch Apotheken, die auf den Schutz bestehen und notfalls vor die Tür bitten.
Vor der Alten Apotheke im niedersächsischen Lilienthal weist ein Schild auf die Maskenpflicht hin. Auch ab Montag werden in dem Betrieb von Uwe Hansmann nur Kund:innen hereingelassen, wenn sie den Mund-Nasen-Schutz tragen. „Wir haben hier massiv viele Fälle an Infektionen“, sagt der Inhaber. Im eigenen Test-Zentrum seien mehr als 20 Prozent der täglich Getesteten positiv.
Solange die Infektionszahlen weiter hoch sind, will Hansmann das Betreten seiner Apotheke ohne Maske verbieten. In vier Wochen könne die Situation ganz anders aussehen. Die Initiative sei von seinen Angestellten ausgegangen, sagt er. „Wir sind für die Maskenpflicht“, bestätigt die PKA Elena Reitenbach. Dabei geht es dem Team nicht nur um die eigene Gesundheit – auch wenn die Mitarbeiter:innen froh sind, bisher ohne Covid-19-Infektionen durch die Pandemie gekommen zu sein. „Wir müssen auch an die Kunden denken, die sich nicht schützen können.“
In der Alten Apotheke stellt man sich auf Diskussionen ein. „Wir bereiten uns vor und werden denjenigen, die keine Maske tragen, erst einmal ruhig erklären, warum wir auf die Pflicht bestehen“, sagt Reitenbach. Bisher sei dies meist erfolgreich gewesen. Wenn der Gegenüber stur bleibe, werde er vor die Tür gebeten und dort versorgt. Bis jetzt sei dies jedoch nur in Ausnahmefällen vorgekommen. Auch Hansmann erwartet, dass seine Kund:innen einsichtig sind. „Hier im Landkreis gibt es nur eine verschwindend geringe Menge an Menschen, die querschießen.“
Juristisch ist Hansmann mit der Maskenpflicht in seiner Apotheke auf der sicheren Seite. Denn die Inhaber können sich trotz des offiziellen Wegfalls der bundesweiten Maskenpflicht auf ihr Hausrecht berufen. Rein formal können die Inhaber:innen aufgrund des Hausrechts entscheiden, ob in ihrer Offizin eine Maske getragen werden muss oder nicht. Gleiches gilt für eine Begrenzung der Personenanzahl in der Apotheke, wie die Abda informiert. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe weist darauf hin, dass die Apotheken ihrem Versorgungsauftrag nachkommen müssten. „Denn ohne gesetzliche Pflicht zum Tragen einer Maske in der Apotheke können Sie die Versorgung von Patient:innen, die keine Maske tragen möchten, nicht verweigern“, heißt es in einem Rundschreiben.
Ganz so entschieden wie Hansmann sind nicht viele Apotheken. Andere überlassen die Entscheidung für oder gegen die Maske den Kund:innen – auch wenn der Mund-Nasen-Schutz mittlerweile zum Alltag gehört. Die Kundschaft habe sich an die Maske gewöhnt, sagt Ines Esser. Die Inhaberin der Sonnen-Apotheke in Aschheim in Bayern folgt der Empfehlung der Abda und schreibt das Maske-Tragen nicht vor. „Wir werden uns nicht mit unseren Kunden streiten. Das tun wir uns nicht an“, sagt sie.
Mit einem Plakat werde wie in vielen anderen Apotheken für das Tragen geworben. Zuletzt habe es kaum Diskussionen wegen einer fehlenden Maske in der Offizin gegeben. „Ich finde es nicht in Ordnung, diese Entscheidung jetzt auf die Geschäfte abzuwälzen. Das ist politisch nicht geschickt gewählt.“ Das Team stehe weiter hinter der Maßnahme: „Wir werden weiter Maske tragen. Ich würde auch lieber den ganzen Tag ohne Maske unterwegs sein und mir die Kunden ohne Maske anschauen. Aber die Infektionszahlen sind wie sie sind. Da können wir nicht so tun, als wäre es anders“, sagt Esser.
Es gibt jedoch auch Inhaber, die sich auf das Ende der Maskenpflicht freuen. Ein Inhaber aus Sachsen-Anhalt verkündete etwa in sozialen Medien, dass er es seiner Kundschaft nicht zumuten werde, weiterhin Maske zu tragen. Wer dies tun wolle, könne es ja tun. In seinem Betrieb tragen die Angestellten ihm zufolge ohnehin keinen Mund-Nasen-Schutz und es habe noch keine Ansteckung gegeben – auf einen Spuckschutz an den HV-Tischen verzichtete er nicht. In dem Bundesland besteht für Angestellte im Handel auch keine Maskenpflicht. Die Arbeitgeber:innen müssen der Landesregierung zufolge bei Abweichungen jedoch nachweisen, wie sie den notwendigen Schutz der Beschäftigten gegebenenfalls durch andere Schutzmaßnahmen ebenso effektiv gewährleisten können.
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