Unrein und überdosiert

Legal-Highs: Spice, Cloud 9, Jamaican Summer

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Berlin -

Die Namen der sogenannten Legal-Highs sind oft über die Szene hinaus bekannt. Was sich allerdings hinter den einzelnen Substanzen verbirgt, ist den Anwender:innen oftmals nicht klar. Ausgangsstoffe sind nicht selten Arzneistoffe oder exotische Heilpflanzen. Der Handel mit den Substanzen ist strafbar, der Besitz hingegen nicht. Andere Substanzen – wie Krokodil – werden häufig in die Gruppe der Legal-Highs einsortiert, dabei gehört diese Droge zu den gefährlichsten der Welt und gehört zu den nicht verkehrs­fähigen Betäubungsmitteln.

Die Liste der neuen psychoaktiven Substanzen (NPS) ist lang. Die europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht listet aktuell über 700 Substanzen. Und immer wieder kommen neue hinzu. Nicht selten wird die Stelle erst bei starker Verbreitung auf die Substanz aufmerksam. Viele Konsument:innen können zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr ohne den jeweiligen Stoff leben.

Die meisten Verbindungen leiten sich von einem bereits bekannten Molekül ab. Durch gezielte Veränderungen – beispielsweise dem Hinzufügen oder dem Entfernen einer funktionellen Gruppe – können eigentlich verbotene Stoffe so modifiziert werden, dass sie formal nicht illegal sind – zumindest vorrübergehend. Je nach Ausmaß der Verwendung der neuen Substanz und der unmittelbaren und mittelbaren Gesundheitsgefährdung wird die Verbindung in das Neue psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) aufgenommen. Eine spätere Überführung in das BtM-Gesetz ist möglich.

Kratom – Herbal Speed mit Risiken

Kratom kommt in Europa als Pulver auf den Markt. Dieses besteht aus gemahlenen Blättern des Kratombaumes. In einigen Teilen Asiens werden die Blätter auch gekaut oder geraucht. Der eintretende Effekt ist dabei dosisabhängig. Kratom wird auch unter dem Begriff Herbal Speed vertrieben. Wie der Name vermuten lässt, stellt sich nach dem Konsum ein anregendes Gefühl ein. Verglichen wird der Effekt häufig mit dem von Coffein. Konsumenten, die die Dosis steigern, berichten eher von dämpfenden Effekten. Alles fühle sich an wie in Watte gehüllt, der Drang sich zu bewegen sinkt, die Zunge wird schwer.

Spice – das künstliche Cannabis

Spice ist eine Art Kräutermischung aus dem Labor. Seit 2016 sind viele der Substanzen, die damals in kleinen bunten Tütchen im Metallic-Look verkauft wurden, verboten. Weg vom illegalen Markt ist das künstliche Cannabis allerdings bis heute nicht. Während Purple Haze nur im Darknet erhältlich ist, kann Purple Spice nach einer kurzen Google-Suche online bestellt werden. Die Anbieter beschreiben die Artikel als Räucherpräparate zur Verbesserung des Raumklimas. Räucherschalen und Räucherzusätze können direkt mit geordert werden. Die Verpackungen sehen zum Teil noch aus wie 2014.

Cloud 9 – blutige Zombiedroge

Cloud 9 lässt vom Namen ehr auf eine Droge schließen, die einen zufriedenen und ausgeglichenen Gemütszustand auslöst. Vor mehreren Jahren erlangte sie als Badesalz Bekanntheit. Mittlerweile ist die Herstellung und der Verkauf des Pulvers in der EU verboten. Chemisch handelt es sich bei Cloud 9 um Methylendioxypyrovaleron (MDPV). Der Stoff lässt sich der Gruppe der Cathinone zuordnen. MDPV wirkt im Körper als Noradrenalin-Dopamin-Wiederaufnahmehemmer. Bei entsprechender Dosierung soll sich eine Metamphetamin-ähnliche Wirkung einstellen. Das meist grobkörnige leicht bräunliche Pulver wird nasal konsumiert. Die Nebenwirkungen der Substanz sind vielfältig. Herzrasen, Paranoia, Schwitzen, Hypertonie, extreme Wachheit, Farbintensivierung und erhöhte geistige Erregung sind nur einige der möglichen Symptome. Die Droge soll Menschen vereinzelt so aggressiv machen, dass sie körperliche Gewalt ausüben. Bei gleichzeitiger Psychose können die Betroffenen nicht einschätzen, was sie tatsächlich tun.

Krokodil – verbotenes Desomorphin

In der Szene wird die Substanz Krokodil genannt. Dabei wurde der Name nicht zufällig gewählt. Der billige Heroinersatz führt zu schweren Wunden auf der Haut. Die Lösung wird intravenös gespritzt. Anders als Heroin (Diamorphin) wird Desomorphin in flüssiger Form verkauft. Wie viel des hochpotenten Opiods schlussendlich enthalten ist, lässt sich kaum sagen. Denn die Syntheseschritte werden meist nicht überwacht. Gewonnen wird Krokodil aus Codein, Ameisensäure, Feuerzeugbenzin und rotem Phosphor. Seinen Ursprung hat die Droge in Russland. Da hier Codein frei verkäuflich ist, lassen sich leicht alle nötigen Ausgangsstoffe beschaffen. Diese werden gemeinsam aufgekocht und abgefüllt und schon ist das „Heroin für die Armen“ fertig. Die zahlreichen möglichen Verunreinigungen sorgen für die Entzündungen der Haut. Dabei können auch die Gefäße angegriffen werden. Äußerlich ähneln Krokodil-Wunden einem Mix aus Dekubitus und Verbrennung. Medizinisch betrachtet liegen Nekrosen und Gangräne vor.

Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) bringen die Akteure des Drogenmarktes im Jahres-Wochendurchschnitt etwa einen neuen psychoaktiven Stoff in Umlauf. Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) ermöglicht es – im Gegensatz zum BtM-Gesetz – ganze Stoffgruppen zu verbieten. In der Anlage der verbotenen Stoffe befinden sich folgende Gruppen:

  • Abgeleitete Verbindungen von 2-Phenethylamin (Amphetamin verwandte Stoffe, einschließlich Cathinone)
  • Cannabimimetika/synthetische Cannabinoide
  • Benzodiazepine
  • Abgeleitete Verbindungen von N-(2-Aminocyclohexyl)amid
  • Abgeleitete Verbindungen von Tryptamin
  • Abgeleitete Verbindungen von Arylcyclohexylamin
  • Abgeleitete Verbindungen von Benzimidazol
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